Universität Heidelberg
Institut für Politische Wissenschaft
Oberseminar: Konsolidierung der Demokratien
in Osteuropa
Sommersemester 1999
Dozent: Prof. Dr. Klaus von Beyme
Autor: Mathias Wieland (6. Fachsemester)
mwieland@uni.de
Die demokratische Konsolidierung der Tschechischen
Republik
Inhalt
I. Einleitung
In der Politikwissenschaft werden drei große
Demokratisierungswellen unterschieden. Die erste Welle umfaßt die
alten Demokratien Frankreich, Großbritannien und die USA. Die zweite
Welle schließt alle Länder ein, die von 1943 bis 1962 ihr autoritäres
Regime abgeschüttelt haben (MERKEL: 39). Die dritte Demokratisierungswelle
erfaßt alle Länder, die seit 1962 die Transformation in eine
Demokratie angetreten haben. Dies schließt sowohl Spanien, Portugal
und Griechenland mit ein, als auch die Staaten des ehemaligen Ostblocks
(ebd.: 41).
Die Transformationsforschung ist der Zweig
der Politikwissenschaft, der sich mit dem Phänomen des Übergangs
vom autoritären zum demokratischen System beschäftigt. Der Fortgang
der Transformation wird dabei in drei große Phasen eingeteilt. Am
Anfang steht das Ende des alten Systems, dann folgt die Demokratisierung
und zeitlich versetzt die Konsolidierung des post-autoritären politischen
Systems (ebd.: 32).
Diese Hausarbeit beschäftigt sich
mit der Konsolidierung der Demokratie in der Tschechischen Republik. Dies
schließt nur die dritte Phase dieser Transformation ein, aber um
einen Einstieg in die Länderproblematik zu geben, will ich die geschichtliche
Entwicklung und die beiden ersten Phasen der Transformation hier kurz umreißen.
I.1. Vorautoritäre
Erfahrungen, Prager Frühling und Zusammenbruch des kommunistischen
Regimes
Die Tschechoslowakei ist ein Nachfolgestaat
der Monarchie Österreich-Ungarn, deren Teilung in den Versailler Verträgen
festgelegt wurde. Im Oktober 1918 kam es zur Ausrufung der I. Tschechischen
Republik durch den im Exil konstituierten Nationalausschuß. Die Zwischenkriegszeit
gestaltete sich sehr friedlich unter den beiden Präsidenten Masaryk
(1918-35) und Eduard Benes (1935-38).
1938 wurde mit dem Münchner Abkommen
der Anschluß des Sudetenlandes an Deutschland beschlossen. Ein Jahr
später wurde Tschechien von deutschen Truppen besetzt und das Reichsprotektorat
Böhmen und Mähren errichtet. Die Slowakei wurde eigenständig,
aber trat auf deutscher Seite in den II. Weltkrieg ein. Schon 1943 gab
es eine Exilregierung, welche 1945 wieder nach Prag umzog. 1946 fanden
die einzigen freien Wahlen dieser Nachkriegsdemokratie statt. Der Exilkommunist
Clement Gottwald wurde Ministerpräsident der neuen Regierung der Nationalen
Front. Schon 1948 kommt es durch einen Staatsstreich zur Machtübernahme
der Kommunisten. Präsident Benes und 12 Minister treten zurück.
Die Tschechoslowakei wurde so zum sowjetischen Satellitenstaat.
Der Prager Frühling begann im Jahre
1968, als ein neuer Chef der kommunistischen Partei gewählt wurde.
Dubcek wollte einen »Reformkommunismus« mit mehr Freiheiten
einführen. Die KP-Führung initiierte unter anderem ein föderalistisches
System mit einem tschechischen und einem slowakischen Nationalrat und einer
Föderalversammlung (NOHLEN/KASAPOVIC: 153). Diese Bestrebungen, mehr
Freiheit in den Kommunismus zu bringen, wurde aber vom Rest des Ostblocks
nicht geteilt. So kam es zur militärischen Intervention von Truppen
der »Warschauer Fünf« (Sowjetunion, DDR, Polen, Ungarn,
Bulgarien) und zur Stationierung von sowjetischen Truppen. Durch Einsetzung
einer Moskau treuen KP-Führung wurden viele Reformansätze wieder
rückgängig gemacht bzw. wurden sie nicht weitergeführt[1].
Die Tschechoslowakei blieb de facto ein Einheitsstaat und der Föderalismus
blieb »Form ohne Inhalt« (KIPKE/VODICKA: 63).
Die Gründung der Bürgerrechtsbewegung
Charta 77 (im Jahre 1977) war schon ein erstes Anzeichen der Dekonsolidierung
des autoritären Systems. Vaclav Havel, einer der führenden Köpfe
dieser Intellektuellenbewegung, war auch einer der Hauptprotagonisten der
Bürgerbewegung, die sich im Jahre 1989 formierte. Ähnlich wie
in der DDR lief der Zusammenbruch des alten Systems sehr friedlich ab.
Deswegen wird der Systemwechsel in der Tschechoslowakei auch als »samtene
Revolution« bezeichnet. Im November 1989 reagiert die tschechoslowakische
Führung auf den Protest: Der Artikel 4 der Verfassung wird aufgehoben
und damit die Einparteienherrschaft der KPTsch. als Kernstück des
kommunistischen Regimes. Es folgen weitere Schritte der Demokratisierung.
I.2. Demokratisierung
Im Dezember 1989 wurde Vaclav Havel zum Präsidenten
gewählt und der Protagonist des Prager Frühlings Dubcek zum Parlamentspräsidenten.
Generell hatten aber die Dissidenten von 1968 keinen großen Einfluß
auf den Transformationsprozeß (BEYME/NOHLEN: 773). Im Oktober 1991
zogen endlich die sowjetischen Truppen ab, die seit 1968 in der Tschechoslowakei
stationiert waren.
Der auf dem Papier schon vorhandene Föderalismus
sollte mit Leben erfüllt werden. So kam es zur Stärkung der beiden
Teilrepubliken durch Einräumung von mehr Länderkompetenz. Es
gab eine lange Diskussion um den Namen der neuen Republik, der schlußendlich
auf »Tschechische und Slowakische Republik« festgelegt wurde.
Die Teilung der Tschechoslowakei war aber trotz allem nicht aufzuhalten
(mehr dazu im Abschnitt III.2.1).
I.3. Demokratische
Konsolidierung
Um die demokratische Konsolidierung eines
Staates beschreiben zu können, müssen erst die beiden Begriffe
Demokratie und Konsolidierung näher erläutert werden.
Zum Begriff Demokratie haben in
der Transformationsforschung bisher keine großen Diskussionen stattgefunden.
Der mainstream der Transformationsforschung hat sich auf Robert Dahls Minimaldefinition
geeinigt. Diese orientiert sich stark an der »realistischen«
Demokratietheorie von Schumpeter. Dahls Theorie sagt, daß eine Demokratie
bestimmte institutionelle und prozedurale Minima besitzen muß. Diese
acht Kriterien sind die Assoziationsfreiheit (1); Meinungsfreiheit (2);
aktives (3) und passives Wahlrecht (4); das Recht politischer Eliten, um
Wählerstimmen zu konkurrieren (5); Pluralismus der Informationsquellen
(6); freie und faire Wahlen (7); Institutionen, die die Regierungspolitik
vom Wählerwillen abhängig machen (8). Er schreibt weiter, daß
es zwei fundamentale Demokratiedimensionen gibt, den pluralistischen Wettbewerb
und die politische Partizipation (MERKEL: 33f).
Der Begriff der Konsolidierung
eines post-autoritären Systems ist in der Systemwechselforschung weitaus
umstrittener. Die Transformationsforscher sind sich uneinig darüber,
welcher Zeitrahmen, welches Institutionensystem und welche Pfade zur Konsolidierung
führen können. PRZEWORSKI hält eine Demokratie dann für
konsolidiert, wenn ein bestimmtes
set von Institutionen »becomes
the only game in town« (PRZEWORSKI: 26). In einer konsolidierten
Demokratie darf kein relevanter Akteur mehr außerhalb des verfassungsmäßig
festgelegten Rahmens agieren. Aber MERKEL greift diese Definition der Konsolidierung
zu kurz. Er entwickelt ein umfassendes und differenziertes Konzept der
demokratischen Konsolidierung. Dies erfaßt vor allem die Zusammenhänge
zwischen den verschiedenen Ebenen der Konsolidierung und betrachtet nicht
einzelne Bereiche isoliert voneinander (MERKEL: 36ff).
Dieses Konsolidierungskonzept von Wolfgang
Merkel, das im folgenden Abschnitt erläutert wird, soll die Grundlage
für die Analyse der Tschechischen Republik liefern. Diese werde ich
in Abschnitt III versuchen. Im letzten Abschnitt werde ich die Ergebnisse
der Untersuchung vorstellen und ein Resümee über die Konsolidierung
ziehen.
II. Das Modell der
demokratischen Konsolidierung von W. Merkel
Dieses Modell zur Analyse der Konsolidierung
post-autoritärer Gesellschaften soll die theoretische Grundlage für
diese Hausarbeit liefern. Es wurde von Wolfgang Merkel im Jahre 1996 vorgestellt
und bildet ebenfalls die Grundlage für die von ihm herausgegebene
Reihe »Systemwechsel«. Merkel analysiert die demokratische
Konsolidierung auf vier Ebenen: I. die institutionelle Ebene, II. die repräsentative
Ebene (Parteien, Verbände), III. die Ebene des Elitenverhaltens und
IV. die Ebene der
civic culture, der Zivilgesellschaft. Diese vier
Teilbereiche des politischen Systems lassen sich als Sequenz begreifen,
das heißt diese Phasen setzen nacheinander ein und werden auch in
dieser Reihenfolge abgeschlossen (MERKEL: 40). Erst wenn alle vier Konsolidierungsphasen
abgeschlossen sind, kann von einer weitgehend krisenresistenten, konsolidierten
Demokratie gesprochen werden (ebd.: 38f).
II.1. Ebene 1: Institutionelle
Konsolidierung
Die erste Ebene des Konsolidierungsmodells
umfaßt das gesamte System der Institutionen des zu untersuchenden
politischen Systems. Diese polity-Ebene ist in aller Regel am ehesten abgeschlossen
(MERKEL: 41).
Die Verfassung nimmt bei der Konsolidierung
eine überragende Stellung ein. Da sie meist am Anfang des Transformationsprozesses
grundsätzlich geändert oder neu verabschiedet wird, schafft sie
ein »systemstabilisierendes Maß an politischer Erwartungssicherheit«
(ebd.: 41). Interessant für die Konsolidierung ist, wie demokratisch
die Verfassung legitimiert wird (formale Legitimation) und wie groß
die Unterstützung der Bevölkerung für die Verfassung ist
(empirische Legitimation).
II.1.1. Die formale
Legitimation der Verfassung
Ob die formale Legitimation der Verfassungsgebung
erfüllt ist, läßt sich auf drei Ebenen beantworten. Das
ist zum ersten die Legitimität
von oben, zweitens die interne
Legitimität und drittens die Legitimität von unten. Erstere
gibt an, wie demokratisch die verfassungsgebende Versammlung zustande gekommen
ist. Die zweite Ebene ist abhängig davon, wie demokratisch die Verfahren
innerhalb der verfassungsgebenden Versammlung sind. Die dritte Legitimitätsebene
gibt den Einfluß der direkten Demokratie bei der Verfassungsgebung
an, meist ob der Verfassungsentwurf den Wahlberechtigten zum Referendum
vorgelegt wurde (MERKEL: 41f).
Anhand dieser drei Ebenen lassen sich
vier Verfahrenstypen formaler Legitimation der Verfassung einteilen (ebd.:
42).:
1. Der Verfassungsentwurf wird von einer
direkt gewählten verfassungsgebenden Versammlung (constituante)
ausgearbeitet. Diese ist vom Parlament unabhängig. Der Verfassungsentwurf
wird dem Volk zur Abstimmung vorgelegt (Referendum).
2. Die constituante arbeitet den
Verfassungsentwurf aus, aber es wird
kein Referendum durchgeführt.
Meist wird die Verfassung dann vom Parlament verabschiedet.
3. Der Verfassungsvorschlag wird von einem
Staatsorgan (Parlament oder vom Parlament eingesetzter Ausschuß)
ausgearbeitet und ein
Referendum durchgeführt.
4. Der Verfassungsentwurf wird von einem
Staatsorgan vorgelegt, aber es wird kein Referendum durchgeführt
MERKEL schreibt aber, daß die formale
Legitimation einer post-autoritären Verfassung für den Grad der
Konsolidierung eher sekundär ist. Ein Beleg dafür ist die Verfassung
der IV. Französischen Republik. Sie ist eine der am höchsten
legitimierten Verfassungen der Geschichte (Typ 1), hat aber nur elf Jahre
gehalten (ebd.: 44).
Überschätzt wird auch das Verfassungsreferendum.
In der Transitionsphase ist die Zeit sehr knapp und deshalb kaum Raum für
eine ausgiebige Verfassungsdiskussion. Deshalb kann ein Referendum in einer
bewegten Umbruchphase auch eher undemokratisch sein (ebd.: 44).
Ein weiteres Beispiel ist das deutsche
Grundgesetz. Dieses ist völlig unzureichend legitimiert (Typ 4). Verfügt
aber andererseits über eine sehr hohe Legitimität in der Bevölkerung
und trug sehr stark zur Konsolidierung der Bundesrepublik bei. Um die Bedeutung
dieser empirischen Legitimation geht es in folgendem Abschnitt.
II.1.2. Die empirische
Legitimation der Verfassung
Die empirische Legitimation der Verfassung
umfaßt den Legitimitätsglauben der Bürger in die Verfassung
bzw. die spezifische oder diffuse Unterstützung (Easton) der Bürger
für die Verfassungsordnung.
Durch drei Prinzipien kann diese empirische
Legitimität gewährleistet werden:
1. soziale und politische Inklusion,
das heißt keine größeren Minderheiten dürfen unterdrückt
werden
2. institutionelle Effizienz, das
bedeutet zügige Entscheidungen des Institutionensystems und ihre Implementation
3. politische Effektivität,
das heißt politische Entscheidungen müssen sichtbar zur Lösung
der Probleme beitragen (MERKEL: 45)
Die empirische Legitimität kann auf
zwei Ebenen untersucht werden. Auf der ersten wird untersucht, welches
durch die Verfassungsordnung festgelegte
Regierungssystem sich besser
für die Konsolidierung eignet: ein parlamentarisches, semipräsidentielles
oder präsidentielles System. Auf der zweiten Ebene geht es um die
Art des politischen Entscheidungsmodus. Trägt eine Konsens- oder eher
eine Mehrheitsdemokratie zur Stabilisierung des politischen Systems bei,
oder ist ein intermediärer Demokratietyp geeigneter? Um diese Frage
geht es im Abschnitt II.2.
Die Untersuchungen im Bereich der ersten
Ebene haben gezeigt, daß es nicht entscheidbar ist, ob eher ein parlamentarisches
oder eher ein präsidentielles Regierungssystem besonders förderlich
für die Konsolidierung ist. Viel wichtiger ist, in welcher Weise die
zentralen politischen Institutionen mit dem Wahl-, Parteiensystem und dem
Verbändewesen harmonieren (ebd.: 45). Nur für semipräsidentielle
Systeme läßt sich grundsätzlich feststellen, daß
sie konsolidierungshemmend sind. Und zwar deshalb, weil die cohabitation[2]
die institutionelle Effizienz (Ebene 2) erheblich verschlechtert. Selbst
ohne cohabitation ist die Konsolidierung gefährdet, weil die große
Machtfülle der regierenden Partei die politische Inklusion (Ebene
1) verschlechtert.
Die Untersuchungen auf der zweiten Ebene
beschäftigen sich mit den Auswirkungen des Demokratietyps (Mehrheits-
oder Konsensdemokratie) auf den Grad der Konsolidierung. Der Demokratietyp
wird aber zum größten Teil vom Wahl- und Parteiensystem bestimmt.
Dazu der folgende Abschnitt.
II.2. Ebene 2: Repräsentative
Konsolidierung
Die zweite Ebene auf der die Konsolidierung
eines ehemals autoritären Regimes untersucht werden kann, ist die
der politischen Repräsentation. Dies sind die intermediären Strukturen,
die zwischen der Gesellschaft und den staatlichen Institutionen vermitteln.
Diese Strukturen lassen sich in eine territoriale und eine funktionale
Dimension unterscheiden. Wobei erstere durch die politischen Parteien
und zweitere durch die Verbände ausgefüllt werden.
Das Parteiensystem wird durch drei Faktoren
geformt (MERKEL: 46):
1. der Konflikt zwischen demokratischer
Opposition und dem autoritären Regime
2. der sozialen cleavage-Struktur
3. und durch das Wahlsystem.
Der Konflikt, der sich direkt nach dem
Zusammenbruch des alten Regimes zwischen der Opposition (meist einer Bürgerbewegung)
und der alten Führungsriege entspannt, prägt das Parteiensystem
in den Anfangsjahren. Die Bürgerbewegung zerfällt aber im Rahmen
der Demokratisierung sehr rasch und löst sich entlang sozialer aber
auch personeller cleavages auf.
Die soziale cleavage-Struktur prägt
das Parteiensystem weitaus nachhaltiger. Das Parteiensystem richtet sich
meist nach dem klassischen Links-Rechts-Spektrum aus. Auf der linken Seite
eine sozialistische, dann eine sozialdemokratische Kraft und zur rechten
Seite hin die liberale Partei und der konservativ-bürgerliche Block.
Das Wahlsystem ist der Faktor, der ein
Parteiensystem am stärksten prägt. Wenn man der Frage nachgeht,
welche Parteiensysteme die Konsolidierung besonders fördern, so kommt
man zu dem Schluß, daß nur reine Mehrheits- und reine Verhältniswahlsysteme
der Herausbildung eines stabilen Parteiensystems hinderlich sein können.
Die reine Mehrheitswahl ist deswegen problematisch,
weil hierdurch große gesellschaftliche Gruppen diskriminiert werden
und so das Konsolidierungsprinzip der sozialen und politischen Inklusion
verletzt wird.
Andererseits begünstigt ein reines
Verhältniswahlsystem ohne Sperrklauseln die Zersplitterung des Parteiensystems.
Durch diese hohe Anzahl der Parlamentsparteien wird die Regierungsbildung
erheblich erschwert. Es kommt zu Minderheitsregierungen oder Koalitionen
von sehr vielen Parteien. Damit wird die institutionelle Effizienz stark
eingeschränkt und somit ebenfalls die Konsolidierung gebremst.
Die gesamte Bandbreite von Wahlsystemen,
die sich zwischen diesen beiden Extremen bewegen, können zur Konsolidierung
beitragen. Besonders gut eignen sich Mischwahlsysteme, die Elemente aus
Verhältnis- und Mehrheitswahl nahezu gleichgewichtig kombinieren.
Dabei reichen die Beispiele von Verhältniswahlsystemen mit Sperrklausel
über Grabensysteme bis hin zu personalisierter Mehrheitswahl (MERKEL:
47).
Dem sich konsolidierenden Parteiensystem
kommt eine zentrale Rolle im Konsolidierungsprozeß zu (ebd.: 49).
Parteiensysteme mit folgenden Eigenschaften wirken sich besonders konsolidierungsfördernd
aus:
1. ein niedriger bis mittlerer Fragmentierungsgrad[3]
erleichtert die Regierungsbildung
2. eine geringe Wählerfluktuation
bewirkt geringere Turbulenzen bei Regierungswechseln (ebd.: 47f)
Die funktionale Dimension der Interessenvertretung
wird durch die Verbände geleistet. Diese ist sehr wichtig, weil die
Parteien allein die Interessenvermittlung zwischen Staat und Gesellschaft
nicht leisten können. In aller Regel bedeutet ein gut funktionierendes
Verbändewesen auch eine Steuerungsentlastung des Staates und trägt
damit zur politischen Effizienz bei (MERKEL: 49). Idealerweise sollten
die Verbände ebenso wie die Parteien inklusiv und effizient sein.
Wenn sie inklusiv sein sollen, müssen sie möglichst breite Bevölkerungsteile
repräsentieren. Um effizient zu sein, müssen die Verbände
kooperationsfähig mit ihrem politischen Gegenspieler oder dem Staat
sein.
Aber in postautoritären Gesellschaften
ist das Verbandswesen meist chronisch unterentwickelt, weil die gesellschaftliche
Sphäre in autoritären Regimen überwacht und unterentwickelt
war. Deshalb besitzen die jungen Verbände in unkonsolidierten Demokratien
meist diese Eigenschaften noch gar nicht. Sie konnten in der sehr kurzen
Zeit noch gar nicht diesen Organisations- und Zentralisierungsgrad erreichen.
Aber die Abwesenheit von Interessenverbänden
kann sogar die Konsolidierung erleichtern, weil der Staat schneller (ohne
schwierige und zeitraubende Koordinierung) unliebsame Entscheidungen durchsetzen
kann (MERKEL: 50).
Die Schattenseite dieser Abwesenheit kann
aber auch die sogenannte »overparlamentarization« (AGH: 251)
sein. Durch die Überlastung des Parteiensystems kann es zu einem problematischen
Legitimitätsverlust der Regierungsparteien kommen, weil diesen alle
unpopulären Entscheidungen allein angelastet werden.
II.3. Ebene 3 und
4: Die Konsolidierung des Elitenverhaltens und der Zivilgesellschaft
Selbst wenn das Institutionensystem (Ebene
1) und die politische Repräsentation (Ebene 2) gewährleistet
sind, ist dies noch lange kein Garant für die Stabilität einer
jungen Demokratie.
Die Stabilität eines Systems hängt
auch in großem Maße davon ab, wie die politischen und gesellschaftlichen
Eliten die ihnen zugedachte Rolle ausfüllen. Wichtig ist, daß
diese Akteure (Regierungen, Präsidenten, Parteien und Verbände)
die polity-Vorgaben akzeptieren. Das Legitimätsbewußtsein der
Eliten entscheidet darüber, ob starke Veto-Mächte (wie Militär
oder Banken) die Macht an sich reißen können oder nicht.
Je besser sie die ihnen zugedachten Aufgaben
erfüllen und je besser ihre Leistungen von den Bürgern des Landes
bewertet werden, bewirkt dies eine stärkere Konsolidierung. Somit
ist die Stabilität einer post-autoritären Demokratie stark vom
Zusammenspiel der Ebenen 1 (polity) und 2 (politics) mit den Ebenen 3 (Elitenverhalten)
und 4 (Massenunterstützung) abhängig (MERKEL: 51).
Um die beiden letzteren Ebenen zu erfassen,
bietet sich der Begriff der Legitimität an. Merkel definiert ihn als
den Glauben der Herrschaftsunterworfenen, daß das Ensemble dieser
Institutionen und Verfahren besser ist als jede Systemalternative. Ein
politisches System ist legitim, »wenn es in der Wahrnehmung
der Herrschaftsunterworfenen die am wenigsten schlechte Herrschaftsform
darstellt« (ebd.: 52).
Je größer die Legitimität
eines politischen Systems ist, desto besser ist dies für die Konsolidierung.
Je kleiner die Legitimität, desto stärker ist die Gefahr der
Dekonsolidierung (ebd.: 53).
III. Die demokratische
Konsolidierung der Tschechischen Republik
In diesem Abschnitt soll nun das Konsolidierungsmodell
von WOLFGANG MERKEL speziell auf die Tschechische Republik angewendet werden.
Dazu behandle ich die vier Ebenen in der oben beschriebenen Reihenfolge.
III.1. Ebene 1: Institutionelle
Konsolidierung
Vor 1989 galt in der Tschechoslowakei eine
kommunistische Verfassung. In dieser war unter anderem die führende
Rolle der kommunistischen Partei festgeschrieben und damit ein Ein-Parteiensystem.
Ab 1990 gab es ein vorbereitendes Gremium
zur Verfassungsreform. Diesem gehörten 15 Mitglieder der Bundesversammlung
und je 10 Mitglieder der tschechischen und slowakischen Nationalräte
an. Dieses Gremium arbeitete zahlreiche Vorschläge zur Änderung
der Verfassung aus. Die meisten dieser Vorschläge wurden auch durch
das Parlament verabschiedet.
Im Januar 1991 wurde die Charta der bürgerlichen
Grundrechte und Freiheiten durch die Bundesversammlung angenommen (KIPKE/VODICKA:
71). Sie wurde ein Grundbestandteil der damaligen tschechoslowakischen
Verfassung. Diese Charta beinhaltet weitestgehende Freiheitsrechte und
ist vor allem auf Druck des Bürgerforums verabschiedet worden.
III.1.1. Die formale
Legitimation der Verfassung
Seit der Konstitution der Tschechischen Republik
existiert eine neue Verfassung. Sie wurde noch am 16.12.1992 vom Tschechischen
Nationalrat verabschiedet (BEYME: 274) und trat am 1.1.1993 in Kraft. Damit
gehört die Tschechische Republik zum Verfahrenstyp 4 der Verfassungsgebung
(MERKEL: 43). Denn die Verfassung wurde durch ein Staatsorgan ausgearbeitet
und verabschiedet und es wurde kein Verfassungsreferendum durchgeführt.
Dies lag unter anderem daran, daß der Trennungsprozeß sehr
schnell (wenn nicht überstürzt) vor sich ging und somit keine
Zeit für eine längere Verfassungsdiskussion blieb. Aber für
die Konsolidierung ist die demokratische Vorbildlichkeit der Verfassungsgebung
sekundär (MERKEL: 44). Somit ist dies kein Indiz für eine nicht
konsolidierte Tschechische Republik.
III.1.2. Die empirische
Legitimation der Verfassung
Zentrale Inhalte der Verfassung sind die Demokratie,
das Rechtsstaatsprinzip (Art. 1) und die Charta der Grundrechte und -freiheiten
(Art. 3,4; VODICKA: 324). Die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats
sind durch eine »Ewigkeitsklausel« geschützt, das heißt
Änderungen der wesentlichen Bestandteile des demokratischen Rechtsstaats
sind unzulässig (VODICKA: 332). Die Menschenrechte haben höchste
Priorität. Die freie Entfaltung der Person, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit,
Meinungs- und Pressefreiheit sind einklagbar (VODICKA: 334). Von der Tschechischen
Republik unterschriebene internationale Abkommen über Menschenrechte
sind ebenfalls Teil der Verfassung (Art. 10). Bürgerrechtler in der
Tradition des Prager Frühlings forcierten diese hohe Stellung der
Menschenrechte (VODICKA: 334).
Die Verfassung schließt ein umfassendes
Diskriminierungsverbot für Minderheiten ein und schreibt keine Staatssprache
vor (VODICKA: 338). Dieses Verfassungsprinzip kann die Grundlage für
ein hohe politische Inklusion bilden. Aber in Verfassungswirklichkeit läßt
die Toleranz der Tschechen z.B. gegenüber der Roma-Minderheit zu wünschen
übrig (siehe Abschnitt III.3.4 auf Seite 19).
Die tschechische Verfassung sieht keine
direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene vor. Ein Volksentscheid ist
nur auf regionaler Ebene möglich (VODICKA: 329).
III.1.3. Parlament
Das tschechische Parlament ist das einzige
direkt vom Volk gewählte Organ der Tschechischen Republik. Es besitzt
das Legitimationsmonopol. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus
und dem Senat. Eine Doppelzugehörigkeit zu beiden Kammern ist nicht
möglich.
Bis zum Jahre 1996 wurden keine Senatswahlen
durch das Abgeordnetenhaus einberufen. Ein Grund dafür war wohl, daß
der einmal gewählte Senat, das Abgeordnetenhaus hätte auflösen
können[4].
So kam es bis zu den Wahlen 1996 zur Deformation des gesamten Verfassungssystems
mit nur einer der beiden Kammern.
Das Abgeordnetenhaus übt die
legislative Gewalt aus (z.T. mit dem Senat zusammen). Es muß internationalen
Verträgen zustimmen und kann den Kriegszustand erklären. Das
Abgeordnetenhaus kann ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung einreichen.
Dazu sind mindestens 50 Abgeordnete nötig. Das Mißtrauensvotum
ist das wichtigste Kontrollelement des Abgeordnetenhauses gegenüber
der Regierung.
Der Senat kann an jedem Gesetz
Interesse anmelden und wird dann in den legislativen Prozeß eingebunden.
Wenn er kein Interesse innerhalb von 30 Tagen anmeldet, gilt das Gesetz
als angenommen[5].
Wenn der Senat das Gesetz ablehnen sollte, kann das Abgeordnetenhaus das
Gesetz trotzdem mit absoluter Mehrheit verabschieden. Dies gilt nicht für
zustimmungspflichtige Gesetze (Verfassungsgesetze, Wahlgesetze und Gesetze
die beide Kammern betreffen). Weiterhin kann der Senat die Präsidentenanklage
einreichen und stimmt den Verfassungsrichtern zu. Der Senat ist nicht auflösbar
und übernimmt die Geschäfte des Abgeordnetenhauses falls dieses
aufgelöst wird.
III.1.4. Präsident
Der Präsident ist das offizielle Staatsoberhaupt
der Tschechischen Republik. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Kein Präsident darf mehr als zweimal hintereinander gewählt werden[6].
Eine Ausnahme bildet wohl Vaclav Havel. Er war schon der Staatspräsident
der Tschechoslowakei und wurde direkt nach der Trennung (2.2.1993) zum
Präsidenten der Tschechischen Republik gewählt[7].
Er ist mittlerweile in seinem 10. Amtsjahr. Aber er wurde in der Tschechischen
Republik 1998 erst das zweite Mal wiedergewählt[8].
Der Präsident wird von beiden Kammern
des Parlaments gewählt. Dazu sind die absoluten Mehrheiten der Abgeordneten
und der Senatoren notwendig. Bis 1992 übte Havel »graue«
Kompetenzen aus und versuchte unter anderem durch sein hohes Ansehen bis
zum Schluß die Föderation zu erhalten. Aber durch die Verfassung
von 1993 wurden die Rechte des Präsidenten mehr eingeschränkt.
Er erfüllt eher eine repräsentative Funktion. Er behauptet selbst,
er wolle nur ein unauffälliger Bewahrer der politischen und gesellschaftlichen
Kultur sein (BROKL/MANSFELDOVá: 26).
Laut Verfassung stehen ihm aber trotz
allem sehr weitreichende Kompetenzen zu. Der Präsident kann von allen
Regierungsmitgliedern Berichte verlangen, ernennt den Ministerpräsidenten
und schlägt die Verfassungsrichter vor. Er hat ein suspensives Veto
bei Gesetzesvorschlägen (außer bei Verfassungsgesetzen)[9].
Er kann das Abgeordnetenhaus auflösen, wenn die Regierung nicht das
Vertrauen der Parlamentsmehrheit bekommt[10].
Er darf keine Gesetzesvorschläge einbringen und muß Verordnungen
von der Regierung abzeichnen lassen.
III.1.5. Regierung
Die Regierung ist »das oberste Organ
der exekutiven Gewalt«. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten
und den Ministern[11].
Erst wenn das Abgeordnetenhaus der neu gewählten Regierung das Vertrauen
ausspricht, ist diese im Amt[12].
Die Regierung ist das wichtigste Initiativorgan
im legislativen Prozeß. Sie kann die Vertrauensfrage stellen[13]
oder eine Gesetzesinitiative mit einer Vertrauensfrage an das Abgeordnetenhaus
verbinden. Die Regierung vertritt die Tschechische Republik in internationalen
Fragen. Die Regierung kann Verordnungen erlassen[14].
Zur Zusammensetzung der tschechischen Regierungen seit der Teilung siehe
Tabelle 2 auf Seite 15.
III.1.6. Verfassungsgericht
Das tschechische Verfassungsgericht kann auf
eine prä-autoritäre Vergangenheit zurückblicken. So gab
es zu Zeiten der I. Tschechischen Republik (1920-1939) ein Verfassungsgericht[15].
Dies hatte aber nur sehr eingeschränkte Kompetenzen. In den Zeiten
des Prager Frühlings gab es den Versuch, das durch die Kommunisten
abgeschaffte Kontrollorgan wieder einzurichten. So wurde 1968 ein Verfassungsgesetz
verabschiedet, das ein Verfassungsgericht mit weitreichenden Kompetenzen
vorsah. Dieses wurde aber vor der Wende 1989 nie einberufen (VODICKA: 379).
Die Konstitution des Verfassungsgerichts
in der Umbruchphase verzögerte sich bis zum Jahre 1992. In diesem
Jahr wurden 12 Richter von der Föderalversammlung und den Nationalräten
vorgeschlagen und vom Präsidenten in ihr Amt berufen.
Die Institution Verfassungsgericht »überlebte«
auch die Trennung der Tschechoslowakei. Der Präsident der Tschechischen
Republik ernennt die 15 Verfassungsrichter mit Zustimmung des Senats (VODICKA:
348). Die Richter haben eine zehnjährige Amtsperiode. Es ist verfassungsrechtlich
nicht geregelt, wer das Vorschlagsrecht besitzt (VODICKA: 380). Diese Verfassungslücke
spielte aber in der Praxis bisher keine Rolle und spricht deshalb nicht
gegen die institutionelle Konsolidierung der Tschechischen Republik. Der
Sitz des Verfassungsgerichts ist in Brno[16].
Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes
sind denen des bundesdeutschen sehr ähnlich. Es führt die abstrakte
und konkrete Normenkontrolle durch, entscheidet über Verfassungsbeschwerden
von Privatpersonen, Gruppen und Gebietskörperschaften. Das Verfassungsgericht
trifft Entscheidung bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen[17].
III.1.7. Zusammenfassung
Die tschechische Republik gehört zu den
parlamentarischen Regierungssystemen in Osteuropa. Der Präsident wird
vom Parlament gewählt. Und die Regierung unterliegt der starken Kontrolle
des Parlaments.
Die Verfassung entspricht denen einer
westlichen Demokratie und hält auch den demokratischen Minima Robert
Dahls stand.
Zwei negative Punkte die anzumerken sind,
ist zum einen, daß der Senat zwar endlich konstituiert wurde (mit
drei Jahren Verspätung), aber daß dieser in den Augen der Bevölkerung
bis jetzt noch sehr wenig Legitimität besitzt (siehe Abschnitt III.3.2
auf Seite 18). Zum anderen sind die territorialen Verwaltungseinheiten
immer noch nicht konstituiert worden. In diesem Punkt hinkt die Verfassungswirklichkeit
ebenfalls noch den Vorgaben hinterher (VODICKA: 217).
Von diesen kleinen Fehlern abgesehen ist
die institutionelle Ebene die am weitesten fortgeschrittene Ebene der demokratischen
Konsolidierung der tschechischen Republik und kann als weitestgehend konsolidiert
angesehen werden.
III.2. Ebene 2: repräsentative
Konsolidierung
Nach Merkel wird die Konsolidierung des Parteiensystems
vor allem von den folgenden Faktoren beeinflußt (MERKEL: 46): Anfangs
bestimmt der
Konflikt zwischen demokratischer Opposition und autoritärem
Regime stark die Parteienlandschaft. Dieses wird im Abschnitt III.2.1
dargestellt. Mit der Zeit nimmt der Einfluß der sozialen cleavage-Struktur
zu. Seit den Wahlen 1996 hat dieser Faktor an Bedeutung gewonnen. Von Anfang
an hat das
Wahlsystem auf das Parteiensystem eingewirkt und hat
dabei sehr starke Auswirkungen gezeigt. Das Wahlsystem und wie das System
der Parteien darauf reagiert hat, stelle ich in den Abschnitten III.2.3
und III.2.4 dar.
III.2.1. Entstehung
des Parteiensystems
Für das Parteiensystem der Tschechischen
Republik gab es »kaum Wiederanknüpfungspunkte an das Parteiensystem
der einzigen freien Nachkriegswahlen von 1946« (BEYME: 283) oder
an das Parteiensystem der Vorkriegszeit. Außer der CSSD (Tschechische
Sozialdemokratische Partei) und der KDU-CSL (Christlich-Demokratische Union)
hat keine der heutigen Parlamentsparteien ihre Wurzeln in der vorautoritären
Zeit.
Nach der »samtenen Revolution«
in der Tschechoslowakei 1989 und dem Sturz der Kommunistischen Partei bildeten
sich rund 100 Parteien im Land. Im November 1989 wurde das Bürgerforum
(OF) gegründet. Dieses wurde zum größten Teil von Mitgliedern
der Charta 77 initiiert. Das Bürgerforum organisierte den Großteil
der »samtenen Revolution« und stellte damals die stärkste
politische Kraft dar.
Aber schon bald kam es zu Differenzen
innerhalb des Forums und zur Spaltung an dem ethnischen cleavage zwischen
Tschechen und Slowaken. Es gab nun das
Bürgerforum (OF) im
tschechischen Teil und Öffentlichkeit gegen Gewalt (VDN) im
slowakischen Teil. Bei den ersten freien Wahlen 1990 erreichte dieses ethnisch
geteilte Bürgerforum jeweils die Mehrheit im tschechischen (49,5%)
und slowakischen Nationalrat (29,3%) (MANSFELDOVá: 220ff). Es wurden
jeweils sehr große Koalitionen gebildet, die möglichst viele
Parlamentsparteien und auch Unabhängige mit einschlossen.
Aber auch diese Bürgerbewegungen
zerfielen rasch. So spaltete sich vom tschechischen Bürgerforum bald
nach der Regierungsbildung die bürgerlich-konservative ODS ab. Diese
nahm den rechten Teil des tschechischen Links-Rechts-Spektrums ein. Übrig
blieb die liberal orientierte Bürgerbewegung (OH). Im anderen
Teil spaltete sich die VDN im April 1991 in die Bewegung für eine
demokratische Slowakei (HZDS) und eine bürgerlich-demokratische
Partei (ODÚ-VDN). Diese Differenzierung erfolgte sowohl an personellen
cleavages als auch an der Frage der weiteren wirtschaftlichen Transformation
(MANSFELDOVá: 195, 225).
Der ethnische cleavage zwischen Tschechen
und Slowaken kam immer mehr zum tragen. So teilte sich nicht nur das Bürgerforum
sondern auch die ehemalige Kommunistische Partei (KSC) in eine tschechische
und eine slowakische Organisation. Auch andere kleinere Parteien richteten
sich an dieser ethnischen Konfliktlinie aus. Es bildete sich eine parallele
Doppelstruktur des tschechoslowakischen Parteiensystems (MANSFELDOVá:
198). So gab es 1992 die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens
(KSCM) im tschechischen Teil und die Kommunistische Partei der Slowakei
(KSS) im anderen Teil.
Die letzten gemeinsamen Wahlen der Tschechoslowakei
vor der Trennung fanden 1992 statt. Sie zeigten wieder deutlich die Konfliktlinie
zwischen Tschechen und Slowaken. Im tschechischen Teil errang die ODS unter
Vaclav Klaus die Mehrheit und im slowakischen Teil die HZDS unter Meciar.
In der damaligen tschechischen Föderalversammlung mußten diese
beiden Parteien koalieren, weil es aufgrund ihrer großen Stimmenanteile
keine andere Möglichkeit der Regierungsbildung gab. Der ethnische
cleavage war aber nicht der einzige Grund der Trennung von Tschechen und
Slowaken. In beiden Landesteilen gab es unterschiedliche Vorstellungen
über den weiteren Verlauf der wirtschaftlichen Transformation (MANSFELDOVá:
194f, 198). Dies spiegelte sich im jeweiligen Parteiensystem wieder. Die
beiden Koalitionspartner hatten ebenfalls sehr unterschiedliche Vorstellungen
über die weiteren ökonomischen Reformen. Die slowakische HZDS
wollte den Übergang zur Marktwirtschaft lang nicht so schnell bewerkstelligen
wie die tschechische ODS (MANSFELDOVá: 199). Da sich die beiden
Parteien nicht auf einen Kompromiß einigen konnten, handelten sie
die Teilung der Tschechoslowakei aus.
III.2.2. Die Parlamentsparteien
im Überblick
Tschechische Sozialdemokratische
Partei (CSSD)
Die CSSD wurde im März 1990 gegründet
und knüpft an die Tradition der Österreichischen Sozialdemokratischen
Arbeiterpartei von 1874 an. Sie mauserte sich von einer sehr kleinen Partei
(Wahlergebnis 1990 3,2%) zur stärksten Partei bei den Wahlen 1998
(32,3%). Sie hat heute ca. 10.000 Mitglieder und repräsentiert die
größten Teile der Arbeiter- und Angestelltenschicht (MANSFELDOVá:
200). Der aktuelle Parteichef ist Zeman[18].
Demokratische Bürgerpartei
(ODS)
Die ODS hat ihren Ursprung in der Bürgerbewegung
der Tschechoslowakei. Sie hat sich 1991 von diesem abgespalten und ist
eher auf dem rechten Teil des Parteienspektrums einzuordnen. Seit 1992
stellte sie die Mehrheit in der Regierung, aber seit den Wahlen 1998 toleriert
sie eine sozialdemokratische Minderheitsregierung. Ihre Ziele sind vor
allem eine schnelle Privatisierung und Liberalisierung der Wirtschaft und
eine Orientierung Richtung Westeuropa. Sie hat ca. 20.000 Mitglieder und
ihr Vorsitzender ist Vaclav Klaus.
Nach einer Parteispendenaffäre 1998
kam es zu einer Konstituierung eines Anti-Klaus-Flügels, der auch
an der Übergangsregierung Tosovsky (1997/98) beteiligt war. Durch
diese personellen Differenzen mit Klaus kam es zur Bildung der Freiheitsunion
(US)[19].
Die Freiheitsunion
(US)
Die Freiheitsunion ist ein Abspaltung der
ODS. Sie vertritt konservative, aber auch freiheitlich-liberale Werte.
Bereits kurz nach ihrer Gründung anfang des Jahres 1998 errang sie
bei den Wahlen im Juni 8,8% der Stimmen.
Kommunistische Partei
Böhmens und Mährens (KSCM)
Diese kommunistische Partei knüpft an
die Tradition der KPTsch. an. Sie tritt gegen den EU-Beitritt der Tschechischen
Republik und für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft ein.
Sie hat noch sehr viele Mitglieder (ca. 317.000). Ihre Wahlergebnisse bewegen
sich von 1990-1998 bei ca. 12%.
Christlich-Demokratische
Union/Tschechoslowakische Volkspartei (KDU-CSL)
Die KDU-CSL ist im Parteienspektrum rechts
von der Mitte anzusiedeln. Sie vertritt eine katholische Weltanschauung.
Sie hat Vorgänger in der demokratischen
Vorkriegszeit und ist aus der ehemaligen Blockpartei in der Nationalen
Front hervorgegangen. Sie hat ebenfalls sehr viele Mitglieder (ca. 88.500).
Sie war die zweitgrößte Partei
der konservativen Regierungen 1992-1996 und 1996-1998. Ihre Wahlergebnisse
bewegen sich zwischen 6,3% (1992) und 9% (1998)[20].
Demokratische Bürgerallianz (ODA)
Die ODA vertritt ähnlich konservative
Werte wie die ODS und tritt ebenfalls als kleiner Koalitionspartner der
konservativen Regierungen 1992-1998 in Erscheinung. Sie wurde im Dezember
1989 gegründet und kam bei den Wahlen 1992 und 1996 knapp über
die 5%-Hürde. Bei den Wahlen 1998 trat diese Allianz nicht mehr an.
Republikaner (SPR/
RSC)
Die Republikaner sind ähnlich zum deutschen
pendant auf dem äußersten rechten Rand des Parteienspektrums
anzusiedeln. Sie vertreten rechtsradikale, autoritäre und nationalistische
Positionen. Sie wurde von ihrem Parteiführer Sladek im Dezember 1989
ins Leben gerufen und war bis 1998 im Parlament. Bei den Wahlen im Juni
scheiterten sie an der 5%-Hürde[21].
III.2.3. Wahlsystem
Das Wahlsystem der heutigen Tschechischen
Republik knüpft an das der I. Tschechischen Republik an (NOHLEN/KASAPOVIC:
149). Damals im Jahre 1920 wurde nach Verhältniswahl mit starren Listen
und dem Wahlzahlverfahren zur Stimmenauszählung gewählt. Dasselbe
System wurde bei den einzigen freien Wahlen 1946 vor der kommunistischen
Machtübernahme benutzt.
Unter dieser autoritären Führung
kam es 1954 zur Einführung der absoluten Mehrheitswahl in 368 Einerwahlkreisen.
Dies festigte den Führungsanspruch der kommunistischen Partei der
Tschechoslowakei (KPTsch).
1990 kam es zu Verhandlungen zwischen
dem damaligen Präsidenten und dem Bürgerforum über das zukünftige
Wahlsystem. Dabei setzte sich der Pluralismusanspruch des Bürgerforums
(VODICKA: 330) durch und es wurde ein Verhältniswahlsystem mit Mehrpersonenwahlkreisen,
Präferenzstimmenvergabe und Sperrklausel eingeführt. Präferenzstimmen
ermöglichen die Veränderung der Listenreihenfolge, sofern mindestens
zehn Prozent der Wähler einer Parteiliste für einen Kandidaten
stimmen. Für die ersten Wahlen 1990 gab es getrennte Sperrklauseln
(5% Tschechische Republik, 3% slowakische Republik) (NOHLEN/KASAPOVIC:
150). Die Sperrklauseln sollten einer zu starken Zersplitterung des Parteiensystems
entgegenwirken (siehe Abschnitt III.2.1).
Anläßlich der letzten gemeinsamen
Wahlen 1992 kam es zur Einführung weiterer Sperrklauseln für
Wahlbündnisse. So gilt für Wahlbündnisse von zwei Parteien
eine Sperrklausel von 7%, für drei Parteien 9% und für mehr Parteien
gilt eine Sperrklausel von 11% (ebd.: 150). Mit diesen zusätzlichen
Sperrklauseln wurde auf die weitverbreitete Allianzbildung vor den Wahlen
reagiert. Weiterhin wurde das Wahlzahlverfahren durch das Verfahren Hagenbach-Bischoff
ersetzt (LIJPHART 1999).
Mit der Gründung der Tschechischen
Republik wurde das seit 1990 weiterentwickelte Wahlsystem der Tschechoslowakei
übernommen (MANSFELDOVá: 227). Der frühere Tschechische
Nationalrat wurde zum Abgeordnetenhaus (NOHLEN/KASAPOVIC: 153). Es wurde
eine zweite Kammer, der Senat, eingerichtet. Trotz starken Einspruchs seitens
der Opposition gab es bis 1996 keine Neuwahlen der beiden Kammern. Bis
heute wurde das Wahlsystem nicht mehr geändert. Es gibt aber Überlegungen
dazu (siehe Zusammenfassung).
Der Senat wurde trotz Festschreibung in
der Verfassung bis 1996 nicht konstituiert. Drei Jahre lang klaffte diese
Lücke zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit. Die 81 Senatoren
werden nach Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen gewählt. In der ersten
Wahlrunde sind alle Kandidaten gewählt, die die absolute Mehrheit
in ihrem Wahlkreis bekommen. Falls dies keiner schaffen sollte, treten
die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl in der zweiten
Runde zu einer Stichwahl gegeneinander an (MANSFELDOVá: 227). Die
Wahl der Senatoren erfolgt auf sechs Jahre. Alle zwei Jahre finden Senatswahlen
statt, bei denen je ein Drittel der Senatoren ersetzt werden[22].
Die geringe Wahlbeteiligung von 35% läßt darauf schließen,
daß der Bevölkerung der Nutzen dieser Institution nicht klar
wurde (WEISS: 76).
III.2.4. Die Wahlen
von 1992-1998
Dieser Abschnitt soll einen Überblick
über die Wahlen und die sich daraus ergebenden Regierungen in der
Tschechischen Republik geben.
1992: letzte gemeinsame
Wahlen
Die letzten Wahlen in der Tschechoslowakei
waren gleichzeitig die Vorgründungswahlen der Tschechischen Republik.
Das tschechische Abgeordnetenhaus setzte
sich aus den Mitgliedern des Tschechischen Nationalrats und der tschechischen
Mitglieder der Föderalversammlung zusammen. Dadurch reduzierte sich
die Zahl der Parteien, weil die slowakischen Parteien wegfielen (NOHLEN/KASAPOVIC:
153). So konzentrierte sich das Parteiensystem auf immerhin nur acht Parteien
(ebd.: 155).
Trotz allem ist das Parteiensystem noch
stark zersplittert. Die Sperrklauseln (siehe Abschnitt III.2.3) haben ihren
Zweck nicht erfüllt. Die Gründe dafür sind in der starken
Differenzierung des Parteiensystems an den ethnischen und wirtschaftlichen
cleavages zu suchen (ebd.: 152). Nach Wegfall des ethnischen cleavage durch
die Teilung entspannte sich entlang der ökonomischen Konfliktlinie
ein Links-Rechts-Spektrum wie wir es von anderen westlichen Demokratien
her kennen. Deshalb wird das tschechische Parteiensystem auch als eindimensional
bezeichnet (MANSFELDOVá: 199). Die Koalition des ehemals tschechischen
Nationalrats blieb auch in der Tschechischen Republik erhalten. Die drei
Parteien ODS, KDU-CSL, ODA stellten weiter die Regierung.
Parteien |
Wahlergebnisse
in Prozent bei den |
Wahlen
1998 |
Wahlen
1996 |
Wahlen
1992 |
CSSD |
32,31 |
26,44 |
6,53 |
ODS |
27,74 |
29,62 |
29,73 |
KDU-CSL |
9,00 |
8,07 |
6,28 |
ODA |
- |
6,36 |
5,93 |
KSCM |
11,03 |
10,33 |
14,05 |
SPR-RSC |
3,90 |
8,01 |
5,98 |
US |
8,60 |
- |
- |
Tabelle 1: Die Wahlergebnisse
der Parlamentsparteien im Überblick von 1992-1998
Parteien
Regierungsparteien
sind mit (!) gekennzeichnet und hervorgehoben |
Zahl
der Mandate im Abgeordnetenhaus bei den |
Wahlen
1998 |
Wahlen
1996 |
Wahlen
1992 |
CSSD |
74
(!) |
61 |
16 |
ODS |
63 |
68
(!) |
76
(!) |
KDU-CSL |
19 |
18
(!) |
15
(!) |
ODA |
- |
13
(!) |
14
(!) |
KSCM |
25 |
22 |
35 |
SPR-RSC |
- |
18 |
14 |
US |
19 |
- |
- |
LSU |
- |
- |
16 |
HSD-SMS |
- |
- |
14 |
Gesamt |
200 Abgeordnete
|
Tabelle 2: Die Mandatsverteilung
im tschechischen Abgeordnetenhaus 1992-1998
1996: Erste Wahlen
in der selbständigen Tschechischen Republik
Durch die Wahlen 1996 kam es zur Konzentration
des tschechischen Parteiensystems auf nunmehr sechs im Abgeordnetenhaus
vertretene Parteien (siehe Tabelle 2). Dies geschah vor allem durch Zerfall
von Wahlbündnissen (z.B. LSU) und Zusammenschlüsse von Parteien.
Durch diese Verringerung des Fragmentierungsgrads ist das Parteiensystem
als konsolidiert zu bezeichnen.
Die Wahlen 1996 haben gezeigt, daß
der sozio-ökonomische cleavage der dominante cleavage des tschechischen
Parteiensystems geworden ist. So spielt der cleavage zwischen Zentrum und
Peripherie (Stadt und Land) kaum noch eine Rolle, denn die stärkste
Vertreterin der Peripherie (die HSD-SMS) ist nicht mehr im Parlament. Auch
der religiöse cleavage spiegelt sich nicht im tschechischen Parteiensystem
wieder (MANSFELDOVá: 204f).
Die Koalitionsregierung wurde von denselben
Parteien gebildet, wie schon bei den Wahlen 1992, aber diesmal fehlte die
erforderliche absolute Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Deshalb wurde eine
Minderheitsregierung unter Tolerierung der Sozialdemokraten (CSSD) eingerichtet
(NOHLEN/KASAPOVIC: 155).
So waren insgesamt vier Parteien an der
Regierungspolitik direkt oder indirekt beteiligt. Unter solchen Bedingungen
ist aber die politische Effektivität kaum noch gewährleistet.
So kam es bereits im Juni 1997 zu einem Mißtrauensvotum des Parlaments
gegenüber der Regierung, das aber keine Folgen hatte (MANSFELDOVá:
203).
Im Oktober und November 1997 brachte aber
eine Parteispendenaffäre der ODS die Koalition ins Wanken und es kam
zum Rücktritt von Vaclav Klaus. Der Präsident setzte eine Übergangsregierung
(Tosovsky) ein und es wurden Neuwahlen für den Juni 1998 ausgeschrieben
(ebd.: 224f).
1998: Vorgezogene
Parlamentswahlen
Nach diesen Wahlen sind nur noch fünf
Parteien im tschechischen Abgeordnetenhaus vertreten. Die ODA trat zu den
Wahlen nicht mehr an. Die rechtsextremen Republikaner schafften den Einzug
ins Parlament nicht. Aber die konservativ-liberale Freiheitsunion (US)
schaffte den Einzug ins Parlament. Die Sozialdemokraten (CSSD) wurden erstmals
die stärkste Fraktion und bildeten eine Minderheitsregierung. Sie
mußten eine »Zweckehe« mit der ODS eingehen, weil kein
anderer relevanter Koalitionspartner für die CSSD in Frage kam. Die
Tolerierung der Regierung wurde mit einem Oppositionsvertrag (ähnlich
einem Koalitionsvertrag) »besiegelt«. Problematisch an dieser
quasi Großen Koalition ist, daß die restlichen Parteien ohne
die Stimmen der ODS zwar ein Mißtrauensvotum einbringen aber keine
Mehrheit dafür bekommen könnten. Und im Oppositionsvertrag verzichtet
die ODS genau auf dieses Mittel der Regierungskontrolle[32].
In Bezug auf ihr Wahlverhalten befindet
sich die tschechische Bevölkerung noch in der Umbruchphase. Es gibt
eine sehr starke Wählerfluktuation. »Czech society is still
in a flux as comes to voting behaviour« (MANSFELDOVá: 202).
Senatswahlen
Parallel zu den Parlamentswahlen 1996 wurde
auch erstmals der Senat der tschechischen Republik gewählt. Da aber
der Senat bis jetzt im politischen Entscheidungsfindungsprozeß kaum
eine Rolle spielt, stelle ich hier nur kurz die aktuelle Zusammensetzung
(Ende 1998) vor. Sie ähnelt der des tschechischen Parlaments von 1996-1998.
Die Sitze der Parteien im Senat von 1998 verteilen sich wie folgt: die
Koalition bilden die ODS mit 32, KDU-CSL mit 13 und die ODA mit 7 Sitzen.
In der Opposition sind die CSSD mit 25, die KSCM mit 2, DEU mit einem Sitz
und ein unabhängiger Kandidat[33]
III.2.5. Verbandswesen
In der autoritären Zeit der Tschechoslowakei
gab es außerhalb der gleichgeschalteten kommunistischen Verbände
nur in überwachten Nischen die Möglichkeit des gesellschaftlichen
Engagements. Die einzige relevante Gruppierung ist die Intellektuellenbewegung
der »Charta 77«, der auch der spätere tschechische Präsident
Vaclav Havel angehörte. Aus dieser Bewegung formierte sich in den
Wendejahren das Bürgerforum und aus diesem das Parteiensystem.
Die funktionale Ebene der Repräsentation,
die Verbände, mußte sich erst nach der Wende neu konstituieren.
In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels hatten es vor allem die Gewerkschaften
schwer, sich zu etablieren. Ähnlich sah es mit anderen Interessengruppen
aus. Die soziale Struktur und die Struktur der Interessen in der Tschechischen
Republik sind immer noch in Entwicklung begriffen (MANSFELDOVá:
192). Es gibt zwar Interessenverbände[34],
nur spielen sie im Prozeß der politischen Entscheidungsfindung kaum
eine Rolle. Die Abwesenheit von Gewerkschaften muß auch in den Anfangsjahren
keine Konsolidierungsschwäche sein. Die Abwesenheit von Verbänden
kann sogar nützlich sein, weil dadurch die hierarchische Durchsetzung
der Einführung von marktwirtschaftlichen Basisinstitutionen ohne große
Widerstände durchgesetzt werden konnte (MERKEL: 50).
Aber mit wachsender Unzufriedenheit der
Bevölkerung mit der wirtschaftlichen Entwicklung gewinnen auch die
Gewerkschaften an Bedeutung. So ist es nach den Wahlen von 1996 passiert
(MANSFELDOVá: 204).
Zusammenfassend läßt sich sagen,
daß der Prozeß der Interessenvermittlung nicht von intermediärer
»super-institutionalization« (z.B. Korporatismus) unterstützt
wird. Die Repräsentation der Interessen ist dagegen wenig ausgeprägt
und noch weniger institutionalisiert (MANSFELDOVá: 192).
III.2.6. Zusammenfassung
Die Parteienlandschaft der Tschechischen Republik
hat sich den in Europa gängigen Mustern angenähert. Es existiert
eine starke bürgerliche Kraft (ODS und KDU-CSL[35]),
eine liberale Kraft (US), starke Sozialdemokraten (CSSD) und die Bündelung
der Kräfte auf der linken Seite (KCSM). Die Rechtsextremisten (SPR-RSC)
sind seit den Wahlen 1998 nicht mehr im Parlament vertreten.
Im Jahre 1995 wurde der Fragmentierungsgrad
der Tschechischen Republik noch als sehr hoch bezeichnet (MERKEL: 48),
aber die Fragmentierung hat sich kontinuierlich verringert. So waren 1992
noch acht Parteien, 1996 noch sechs und 1998 nur noch fünf Parteien
im Parlament vertreten (siehe Tabelle 1). Dies sind Zeichen für eine
weit fortgeschrittene Konsolidierung des Parteiensystems.
Ein Punkt der nicht so positiv zu bewerten
ist, sind die instabilen Regierungsmehrheiten. Bis 1998 gab es immer Koalitionsregierungen
mit vielen Parteien und zu Minderheitsregierungen. Durch Regierungsinstabilität
kam es unter anderem zu vorgezogenen Neuwahlen 1998. Ohne starke Regierungsmehrheiten
ist es aber sehr schwer die anstehenden wirtschaftlichen Probleme zu lösen.
Was für die Konsolidierung der tschechischen Republik sehr förderlich
wäre, sind daher stabile Mehrheitsregierungen mit einem oder zwei
Koalitionspartnern.
Das Verbändesystem der tschechischen
Republik befindet sich noch sehr stark im Prozeß der Ausdifferenzierung.
Dies kann zu Problemen bei der Konsolidierung der Demokratie führen.
Denn die Abwesenheit oder Schwäche des Verbändesystems kann zu
einer »overparliamentarization« führen. Diese läßt
sich teilweise in der Tschechischen Republik wiederfinden, weil hier den
Regierungsparteien die gesamten unpopulären Entscheidungen angelastet
werden. Dies führt wiederum zum Legitimitätsverlust der demokratischen
Institution Regierung (siehe Umfrageergebnisse) (MANSFELDOVá: 192).
III.3. Ebene 3 und
4: Die Konsolidierung des Elitenverhaltens und der Zivilgesellschaft
Wie die politischen (z.B. Präsidenten
und Minister) und gesellschaftlichen Eliten (z.B. Partei- und Verbandsvorsitzende)
den abgesteckten institutionellen Rahmen akzeptieren und positiv ausfüllen,
übt starken Einfluß auf die Legitimität eines politischen
Systems aus (siehe auch Abschnitt II.3).
Die tschechischen Eliten haben von anfang
an einen sehr hohen Vertrauensvorschuß bekommen. Aber das Vertrauen
ist nach und nach gesunken. Dabei hatten vor allem persönliche Differenzen
immer wieder einen großen Anteil. 1997 kam es zum Beispiel zu starken
personellen Differenzen innerhalb der ODS, weil dieser ein Finanzskandal
angelastet wurde. Im Rahmen dessen trat die Regierung Klaus zurück
und die Freiheitsunion (US) spaltete sich von der ODS ab. In dieser Zeit
sank aber die Zufriedenheit der Bevölkerung mit politischen Situation
von 38% (Anfang 1997) auf nur 18% (Mitte 1997)[36].
Dieser unverantwortliche Umgang der Eliten mit dem Vertrauen der Wähler
kann zu starken Legitimitätsverlusten führen.
Als großes Problem der Massenunterstützung
könnte sich für tschechische Republik der Umgang der Eliten mit
der wirtschaftlichen Entwicklung zeigen.
III.3.1. Wirtschaftliche
Konsolidierung
Seit 1997 kam es zur starken Verschlechterung
der gesamtwirtschaftlichen Lage[37].
Diese finanzielle Krise kratzt an dem Image der Tschechischen Republik,
eines der stabilsten Transformationsländer Osteuropas zu sein.
Die Arbeitslosen-Quote ist zwischen 1996
und 1998 von 3,5% auf 7,5% gestiegen. Erwartet werden für 1999 10%.
Das Bruttoinlandsprodukt sank im selben Zeitraum rapide (siehe Tabelle).
|
1996 |
1997 |
1998 |
BIP (Veränderung zum Vorjahr) |
+3,9% |
+1,0% |
-2,7% |
Arbeitslosen-Quote |
3,5% |
5,2% |
7,5% |
Tabelle 3: Wirtschaftsentwicklung in der
Tschechischen Republik 1996 bis 1998[38]
Ursache ist unter anderem die nicht gänzlich
erfolgte Privatisierung der vormals staatlichen Banken. Dadurch bekamen
sie einerseits nicht genug »frisches« Kapital und andererseits
stützten sie säumige Schuldner mit neuen Krediten, weil sie selbst
Teilhaber an dem zahlungsunfähigen Unternehmen waren. Die Regierung
Zeman hat ein »Revitalisierungsprogramm« für die Wirtschaft
beschlossen, was dies bringen wird, ist noch nicht abzusehen[39].
III.3.2. Zufriedenheit
der Tschechen mit der Demokratie
Die Zufriedenheit der Tschechen mit der Entwicklung
der Demokratie zeigt in den Jahren 1994 und 1995 eine absteigende Tendenz
(siehe Tabelle).
Die
Politik vertritt das Interesse... |
Mai 1994 |
Mai 1995 |
Der Mehrheit |
41% |
32% |
Der Minderheit |
37% |
44% |
Einer winzigen Minderheit |
18% |
21% |
Weiß nicht |
4% |
3% |
Tabelle 4: Zufriedenheit der tschechischen
Bevölkerung mit ihrer Interessenvertretung 1994/95[40]
Dies bestätigen auch andere Quellen,
die besagen, daß im Jahre 1994 44,1% der Bevölkerung sehr und
ganz zufrieden mit der Entwicklung der Demokratie waren, aber andererseits
auch 40,1% nicht sehr einverstanden und sogar 13,5% unzufrieden mit der
demokratischen Entwicklung gewesen sind[41].
Das Vertrauen der Tschechen in wichtige
politische Institutionen läßt sich auch nicht als konsolidiert
bezeichnen. Der Präsident Vaclav Havel ist mit ca. 70% die angesehenste
Persönlichkeit der tschechischen Politik. Die Regierung genießt
das Vertrauen von nur ca. 40% der Bevölkerung. Das Abgeordnetenhaus
und der Senat genießen nur 30% bzw. 20% des Vertrauens der Bevölkerung
(wobei der Senat erst seit 1996 existiert)[42].
III.3.3. Systemvergleich
vor 1989 mit heute
Die Legitimität eines politischen Systems
ist erst gewährleistet, wenn die Bevölkerung keine Systemalternative
zu diesem Arrangement der Institutionen sieht. Wie sehen die Tschechen
das aktuelle System im Vergleich zum System vor 1989 (siehe Tabelle)?
Die
aktuelle Situation ist... |
1991 |
Okt.
1997 |
Besser |
37% |
29% |
Ungefähr gleich |
46% |
37% |
Das Regime vor 1989 war besser |
14% |
24% |
Weiß nicht |
3% |
10% |
Tabelle 5: Einschätzung der aktuellen
Lage und der Situation vor 1989[43]
Der Anteil der Befragten, die das aktuelle
System besser einschätzen als das vor 1989 sank von 37% (1991) auf
29% (Ende 1997). Immerhin 24% der Befragten meinen im Oktober 1997, daß
das System vor 1989 besser gewesen ist. Ca. ein Drittel der Tschechen meinen,
daß die Situation sich kaum verändert hat (MANSFELDOVá:
201).
Es existieren aber auch andere Zahlen
zur Einstellung der tschechischen Bevölkerung zu dieser Frage. Laut
einer Umfrage von 1994 hat das neue System für die meisten Tschechen
(59%) mehr Vorteile als das alte. 20% der Bevölkerung meint, daß
es ihnen gleich gut geht und 20% meinen, daß das alte System besser
war[44].
III.3.4. Verfassungswirklichkeit
in Bezug auf die Menschenrechte
Ein Widerspruch zwischen Vorgaben der Verfassung
und Einstellungen der Bevölkerung tut sich im Bereich der Menschenrechte
auf. Es ist zwar ein sehr weitgehender Minderheitenschutz in der Verfassung
verankert, aber rund 70% der Tschechen geben an, zur Minderheit der Roma
eher schlechte Beziehungen zu haben (VODICKA: 228). 44% der Bevölkerung
erklärten sich damit einverstanden, daß für Roma schärfere
Gesetze gelten sollten (ebd.: 232).
Von 1991 bis 1994 ist der Anteil der Tschechen
gestiegen, die glauben, daß der Respekt gegenüber individuellen
Menschenrechten in der Tschechischen Republik nicht sehr groß ist.
Dies waren 1991 noch 22,7% aber 1994 schon 38%. Im Gegenzug ist die Zahl
der Tschechen gesunken, die an die Verwirklichung der Menschenrechte glauben.
Ihr Anteil lag 1991 noch bei 67,7%, war aber 1994 nur noch bei 52,3%[45].
Hier wurde der anfängliche Vertrauensvorschuß der Bevölkerung
durch die politischen Eliten leichtfertig verspielt.
IV. Zusammenfassung
Betrachtet man nun alle vier Konsolidierungsebenen
im Überblick dann läßt sich folgendes Resümee ziehen.
Die institutionelle Ebene ist die
am weitesten entwickelte Ebene der Tschechischen Republik und kann als
weitestgehend konsolidiert angesehen werden. Dies ist aber auch nicht weiter
verwunderlich, weil dies in den meisten Transformationsländern der
Fall ist (MERKEL: 41). Von kleinen Fehlern abgesehen (keine Konstituierung
des Senats bis 1996, noch keine Verwaltungseinheiten) haben die tschechischen
Verfassungsväter eine demokratische Verfassungsordnung konstituiert,
die den Maßstäben einer westlichen Demokratie genügt.
Die repräsentative Ebene kann
nur zum Teil als konsolidiert betrachtet werden. Das Parteiensystem weist
einen geringen Fragmentierungsgrad auf, aber die Wählerfluktuation
ist noch sehr hoch. Dies führt unter anderem zu instabilen Regierungsmehrheiten.
Abhilfe wollen die beiden großen Parteien ODS und CSSD mit der Änderung
des Wahlsystems schaffen[46].
Zwischen den regierenden Sozialdemokraten
(CSSD) und den Konservativen in der Vertragsopposition (ODS) zeichnet sich
ein Kompromiß ab. Die ODS hatte vorher den radikalen Wechsel zum
Mehrheitswahlrecht gefordert. Sie will damit klarere Mehrheiten für
eine stabile Regierungsbildung erreichen[47].
Die CSSD will vor dem Hintergrund schlechter Umfrageergebnisse eher bei
dem alten Wahlrecht bleiben, hat aber eine Änderung im Oppositionsvertrag
mit den Konservativen schon festgeschrieben. So zeichnet sich ein Kompromiß
zwischen den beiden großen Parteien ab. Dieser besagt, daß
zwar das Verhältniswahlsystem beibehalten, aber die Zahl der Wahlkreise
beträchtlich erhöht wird. Bis jetzt werden je 25 Abgeordnete
in 8 Wahlkreisen gewählt. Im Gespräch sind je 6 Abgeordnete in
35 oder 36 Wahlkreisen. Durch diese Verminderung der Abgeordnetenzahl pro
Wahlkreis, werden die großen Parteien begünstigt und das Wahlsystem
würde deutliche Elemente der Mehrheitswahl erhalten und ist fast maßgeschneidert
für ein Zwei-Parteiensystem von ODS und CSSD[48].
Das Verbandswesen der Tschechischen Republik
ist noch stark unterentwickelt. Dies liegt zum einen an der Unterdrückung
der funktionalen Interessenvertretung in der Zeit des autoritären
Regimes, aber auch an der schnellen wirtschaftlichen Transformation nach
dem Zusammenbruch. Diese einseitige Repräsentation der Interessen
durch das Parlament (»overparliamentarization«) kann zu einer
Überlastung und zum Legitimitätsverlust der beiden Kammern führen.
Die Ebene des Elitenverhaltens
ist weitestgehend konsolidiert. Das Parteiensystem hat gute Eliten hervorgebracht,
die mit ihrer Verantwortung sinnvoll umgehen. Die Nutzung der Medien muß
aber noch verbessert werden. Durch den ungeschickten Umgang mit Skandalen
sinkt das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen.
Die Zivilgesellschaft der Tschechischen
Republik ist die am wenigsten entwickelte Ebene der Konsolidierung. Das
Vertrauen in die demokratische Institutionen (mit Ausnahme des Präsidenten)
ist noch zu gering, und weist zu starke Schwankungen auf. Die Einstellung
der Bevölkerung zum Minderheitenschutz hinkt hinter der Verfassungswirklichkeit
weit hinterher. Die Frage nach dem »besseren System« zeigt,
daß die Bürger Tschechiens zum größeren Teil mit
dem aktuellen System unzufrieden sind. Die Bürgergesellschaft muß
deswegen weiter entwickelt werden, sonst kann dies eine Ursache für
die Dekonsolidierung der Tschechischen Republik werden.
Zusammenfassend läßt sich festhalten,
daß die Tschechische Republik auf den Ebenen 1 und 3 fast vollständig
konsolidiert ist (MERKEL: 41). Die Ebene 2 (Repräsentation) weist
dagegen noch einige Probleme auf. Die Ebene 4 (Legitimität) muß
noch stärker entwickelt werden.
Aber erst wenn alle vier Ebenen konsolidiert
sind, kann man von einem weitgehend stabilen System sprechen. Es bleibt
abzuwarten wie stabil sich das politische System der Tschechischen Republik
in Zukunft erweisen wird.
V. Literatur
-
AGH, ATTILA (1995): The role of the first
parliament in democratic transition, in: Agh, Attila/Kurtán, Sándor
(Hrsg.), The First Parliament (1990-1994), Budapest, S. 249-261.
-
ARCHIV DER GEGENWART (1998), 68.Jahrgang,
Vol.1,2,4
-
BEYME, KLAUS VON (1994): Systemwechsel in
Osteuropa, Frankfurt/Main
-
BEYME, KLAUS VON/NOHLEN, DIETER (1995): Systemwechsel,
in: Dieter Nohlen (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, Bonn, S.
765-776
-
BROKL, LUBOMíR/ MANSFELDOVá,
ZDENKA (1995): Bilanz der tschechischen Innenpolitik im Jahre 1993, in:
Bericht des BIOst, Nr. 8
-
HOFMANN, ANDREAS J. (1998): Die Ära des
Vaclav Klaus. Bilanzen und Perspektiven der Transformation in der Tschechischen
Republik nach den Parlamentswahlen im Juni 1998, in: Osteuropa 11-12, S.
543-563.
-
KIPKE, RüDIGER/VODICKA, KAREL (1993):
Abschied von der Tschechoslowakei, Köln
-
LIJPHART, AREND (1.6.1999) : Lijphart Election
Archive <http://dodgson.ucsd.edu/lij/czchmat.htm>
-
MANSFELDOVá, ZDENKA (1998): The Czech
and Slovak Republics, in: Berglund, Sten/Hellén, Thomas/ Aarebrot,
Frank H.: The Handbook of political change in Eastern Europe, S. 191-230
-
MERKEL, WOLFGANG (1996): Theorien der Transformation:
Die demokratische Konsolidierung postautoritärer Gesellschaften, in:
Beyme, Klaus von und Claus Offe: Politische Theorien in der Ära der
Transformation, Opladen, PVS Sonderband 26, S. 30-58.
-
NOHLEN, DIETER/KASAPOVIC, MIRJANA (1996):
Wahlsysteme und Systemwechsel in Osteuropa, Opladen.
-
PRZEWORSKI, ADAM (1991): Democracy and the
Market. Political and Economic Reforms in Eastern Europe and Latin America,
New York.
-
SCHNEIDER, ELEONORA: Ende der politischen
Stabilität? Überraschender Ausgang der Parlamentswahlen in der
Tschechischen Republik, in: Osteuropa 2/1997: S. 150-159.
-
Verfassung der Tschechischen Republik (1992)
-
VODICKA, KAREL (1996): Politisches System
Tschechiens. Vom kommunistischen Einparteiensystem zum demokratischen Verfassungsstaat,
Münster.
-
WEISS, STEFANIE (1998): Die Entwicklung des
Parteiensystems in der Tschechischen Republik seit 1989. Heidelberg, Mag.
Diss.
VI. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die Wahlergebnisse
der Parlamentsparteien im Überblick von 1992-1998
Tabelle 2: Die
Mandatsverteilung im tschechischen Abgeordnetenhaus 1992-1998
Tabelle 3: Wirtschaftsentwicklung
in der Tschechischen Republik 1996 bis 1998
Tabelle 4: Zufriedenheit
der tschechischen Bevölkerung mit ihrer Interessenvertretung 1994/95
Tabelle 5: Einschätzung
der aktuellen Lage und der Situation vor 1989
[1]
Die Phase nach der Niederschlagung des Prager Frühlings wird ebenfalls
als »Konsolidierung« bezeichnet (KIPKE/VODICKA: 63).
[2]
Ministerpräsident und Präsident gehören verschiedenen Parteien
an
[3]
Hier ist ein Fehler im Originaltext von MERKEL, dort heißt es Konsolidierungsgrad
[4]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 106
[5]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 46
[6]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 57
[7]
CIA (13.07.1999): World Factbook <http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/ez.html>
[8]
erst im zweiten Wahlgang knappe Wiederwahl, aber 70% der Bevölkerung
sind für Havel (ADG 1/1998: 42580)
[9]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 50
[10]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 35
[11]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.67
[12]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.68
[13]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.71
[14]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.78
[15]
es war das erste autonome Verfassungsgericht weltweit, das in einer Verfassung
verankert wurde (VODICKA: 187)
[16]
ADG 2/98, S. 42608
[17]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.87
[18]
Neue Zürcher Zeitung (29.5.1999), Nr. 121, S. 25
[19]
ADG 1/1998: 42580
[20]
HOFMANN: 1178
[21]
HOFMANN: 1178
[22]
TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 16
[23]
vorgezogene Neuwahlen
[24]
die Wahlen zum Tschechischen Nationalrat (noch innerhalb der Tschechoslowakei),
(SCHNEIDER: 152)
[25]
die ODA trat 1998 nicht an
[26]
HOFMANN: 1178
[27]
die Wahlen zum Tschechischen Nationalrat (noch innerhalb der Tschechoslowakei),
(SCHNEIDER: 152)
[28]
Minderheitsregierung der CSSD unter Tolerierung der ODS
[29]
Minderheitsregierung von ODS, KDU-CSL und ODA unter Tolerierung der CSSD
[30]
LSU = Liberal-Soziale Union (war ursprünglich eine Wahlkoalition von
drei Parteien) zerfiel kurz nach den Wahlen 1992 (SCHNEIDER: 152)
[31]
HSD-SMS = Bewegung für selbstverwaltete Demokratie - Gesellschaft
für Mähren und Schlesien (SCHNEIDER: 152)
[32]
HERMANN, RUDOLF: Bemühen um Stabilität und politischer Kuhhandel
in Tschechien, in: Neue Zürcher Zeitung (6.7.1999), Nr. 153, S. 7
[33]
CIA (13.07.1999): World Factbook <http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/ez.html>
[34]
CIA (13.07.1999): World Factbook <http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/ez.html>
[35]
nur gibt es personelle Differenzen so daß diese beiden Parteien momentan
nicht koalitionsfähig sind
[36]
MANSFELDOVA: 205
[37]
ADG 2/98 S. 42608
[38]
Neue Zürcher Zeitung (6.5.1999), Nr. 103, S. 23
[39]
Neue Zürcher Zeitung (29.5.1999), Nr. 121, S. 25
[40]
VODICKA: 217
[41]
MANSFELDOVá: 197
[42]
die Zahlen stellen das Mittel von 1994 bis 1997 dar (MANSFELDOVá:
203)
[43]
Mansfeldová: 201
[44]
VODICKA: 212
[45]
MANSFELDOVá: 197
[46]
Wiener Zeitung 24.05.99
[47]
Insgeheim hofft sie aber durch das neue Wahlsystem auf die Parlamentsmehrheit
bei den nächsten Wahlen, denn die CSSD ist laut Umfragen stark in
der Wählergunst gefallen.
[48]
HERMANN, RUDOLF: Bemühen um Stabilität und politischer Kuhhandel
in Tschechien, in: Neue Zürcher Zeitung (6.7.1999), Nr. 153, S. 7
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Zuletzt geändert: August
1999 von Mathias Wieland.