Universität Heidelberg
Institut für Politische Wissenschaft
Oberseminar: Konsolidierung der Demokratien in Osteuropa
Sommersemester 1999
Dozent: Prof. Dr. Klaus von Beyme
Autor: Mathias Wieland (6. Fachsemester)
mwieland@uni.de

Die demokratische Konsolidierung der Tschechischen Republik

Inhalt

I. Einleitung

In der Politikwissenschaft werden drei große Demokratisierungswellen unterschieden. Die erste Welle umfaßt die alten Demokratien Frankreich, Großbritannien und die USA. Die zweite Welle schließt alle Länder ein, die von 1943 bis 1962 ihr autoritäres Regime abgeschüttelt haben (MERKEL: 39). Die dritte Demokratisierungswelle erfaßt alle Länder, die seit 1962 die Transformation in eine Demokratie angetreten haben. Dies schließt sowohl Spanien, Portugal und Griechenland mit ein, als auch die Staaten des ehemaligen Ostblocks (ebd.: 41).
Die Transformationsforschung ist der Zweig der Politikwissenschaft, der sich mit dem Phänomen des Übergangs vom autoritären zum demokratischen System beschäftigt. Der Fortgang der Transformation wird dabei in drei große Phasen eingeteilt. Am Anfang steht das Ende des alten Systems, dann folgt die Demokratisierung und zeitlich versetzt die Konsolidierung des post-autoritären politischen Systems (ebd.: 32).
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Konsolidierung der Demokratie in der Tschechischen Republik. Dies schließt nur die dritte Phase dieser Transformation ein, aber um einen Einstieg in die Länderproblematik zu geben, will ich die geschichtliche Entwicklung und die beiden ersten Phasen der Transformation hier kurz umreißen.

I.1. Vorautoritäre Erfahrungen, Prager Frühling und Zusammenbruch des kommunistischen Regimes

Die Tschechoslowakei ist ein Nachfolgestaat der Monarchie Österreich-Ungarn, deren Teilung in den Versailler Verträgen festgelegt wurde. Im Oktober 1918 kam es zur Ausrufung der I. Tschechischen Republik durch den im Exil konstituierten Nationalausschuß. Die Zwischenkriegszeit gestaltete sich sehr friedlich unter den beiden Präsidenten Masaryk (1918-35) und Eduard Benes (1935-38).
1938 wurde mit dem Münchner Abkommen der Anschluß des Sudetenlandes an Deutschland beschlossen. Ein Jahr später wurde Tschechien von deutschen Truppen besetzt und das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren errichtet. Die Slowakei wurde eigenständig, aber trat auf deutscher Seite in den II. Weltkrieg ein. Schon 1943 gab es eine Exilregierung, welche 1945 wieder nach Prag umzog. 1946 fanden die einzigen freien Wahlen dieser Nachkriegsdemokratie statt. Der Exilkommunist Clement Gottwald wurde Ministerpräsident der neuen Regierung der Nationalen Front. Schon 1948 kommt es durch einen Staatsstreich zur Machtübernahme der Kommunisten. Präsident Benes und 12 Minister treten zurück. Die Tschechoslowakei wurde so zum sowjetischen Satellitenstaat.
Der Prager Frühling begann im Jahre 1968, als ein neuer Chef der kommunistischen Partei gewählt wurde. Dubcek wollte einen »Reformkommunismus« mit mehr Freiheiten einführen. Die KP-Führung initiierte unter anderem ein föderalistisches System mit einem tschechischen und einem slowakischen Nationalrat und einer Föderalversammlung (NOHLEN/KASAPOVIC: 153). Diese Bestrebungen, mehr Freiheit in den Kommunismus zu bringen, wurde aber vom Rest des Ostblocks nicht geteilt. So kam es zur militärischen Intervention von Truppen der »Warschauer Fünf« (Sowjetunion, DDR, Polen, Ungarn, Bulgarien) und zur Stationierung von sowjetischen Truppen. Durch Einsetzung einer Moskau treuen KP-Führung wurden viele Reformansätze wieder rückgängig gemacht bzw. wurden sie nicht weitergeführt[1]. Die Tschechoslowakei blieb de facto ein Einheitsstaat und der Föderalismus blieb »Form ohne Inhalt« (KIPKE/VODICKA: 63).
Die Gründung der Bürgerrechtsbewegung Charta 77 (im Jahre 1977) war schon ein erstes Anzeichen der Dekonsolidierung des autoritären Systems. Vaclav Havel, einer der führenden Köpfe dieser Intellektuellenbewegung, war auch einer der Hauptprotagonisten der Bürgerbewegung, die sich im Jahre 1989 formierte. Ähnlich wie in der DDR lief der Zusammenbruch des alten Systems sehr friedlich ab. Deswegen wird der Systemwechsel in der Tschechoslowakei auch als »samtene Revolution« bezeichnet. Im November 1989 reagiert die tschechoslowakische Führung auf den Protest: Der Artikel 4 der Verfassung wird aufgehoben und damit die Einparteienherrschaft der KPTsch. als Kernstück des kommunistischen Regimes. Es folgen weitere Schritte der Demokratisierung.

I.2. Demokratisierung

Im Dezember 1989 wurde Vaclav Havel zum Präsidenten gewählt und der Protagonist des Prager Frühlings Dubcek zum Parlamentspräsidenten. Generell hatten aber die Dissidenten von 1968 keinen großen Einfluß auf den Transformationsprozeß (BEYME/NOHLEN: 773). Im Oktober 1991 zogen endlich die sowjetischen Truppen ab, die seit 1968 in der Tschechoslowakei stationiert waren.
Der auf dem Papier schon vorhandene Föderalismus sollte mit Leben erfüllt werden. So kam es zur Stärkung der beiden Teilrepubliken durch Einräumung von mehr Länderkompetenz. Es gab eine lange Diskussion um den Namen der neuen Republik, der schlußendlich auf »Tschechische und Slowakische Republik« festgelegt wurde. Die Teilung der Tschechoslowakei war aber trotz allem nicht aufzuhalten (mehr dazu im Abschnitt III.2.1).

I.3. Demokratische Konsolidierung

Um die demokratische Konsolidierung eines Staates beschreiben zu können, müssen erst die beiden Begriffe Demokratie und Konsolidierung näher erläutert werden.
Zum Begriff Demokratie haben in der Transformationsforschung bisher keine großen Diskussionen stattgefunden. Der mainstream der Transformationsforschung hat sich auf Robert Dahls Minimaldefinition geeinigt. Diese orientiert sich stark an der »realistischen« Demokratietheorie von Schumpeter. Dahls Theorie sagt, daß eine Demokratie bestimmte institutionelle und prozedurale Minima besitzen muß. Diese acht Kriterien sind die Assoziationsfreiheit (1); Meinungsfreiheit (2); aktives (3) und passives Wahlrecht (4); das Recht politischer Eliten, um Wählerstimmen zu konkurrieren (5); Pluralismus der Informationsquellen (6); freie und faire Wahlen (7); Institutionen, die die Regierungspolitik vom Wählerwillen abhängig machen (8). Er schreibt weiter, daß es zwei fundamentale Demokratiedimensionen gibt, den pluralistischen Wettbewerb und die politische Partizipation (MERKEL: 33f).
Der Begriff der Konsolidierung eines post-autoritären Systems ist in der Systemwechselforschung weitaus umstrittener. Die Transformationsforscher sind sich uneinig darüber, welcher Zeitrahmen, welches Institutionensystem und welche Pfade zur Konsolidierung führen können. PRZEWORSKI hält eine Demokratie dann für konsolidiert, wenn ein bestimmtes set von Institutionen »becomes the only game in town« (PRZEWORSKI: 26). In einer konsolidierten Demokratie darf kein relevanter Akteur mehr außerhalb des verfassungsmäßig festgelegten Rahmens agieren. Aber MERKEL greift diese Definition der Konsolidierung zu kurz. Er entwickelt ein umfassendes und differenziertes Konzept der demokratischen Konsolidierung. Dies erfaßt vor allem die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Ebenen der Konsolidierung und betrachtet nicht einzelne Bereiche isoliert voneinander (MERKEL: 36ff).
Dieses Konsolidierungskonzept von Wolfgang Merkel, das im folgenden Abschnitt erläutert wird, soll die Grundlage für die Analyse der Tschechischen Republik liefern. Diese werde ich in Abschnitt III versuchen. Im letzten Abschnitt werde ich die Ergebnisse der Untersuchung vorstellen und ein Resümee über die Konsolidierung ziehen.

II. Das Modell der demokratischen Konsolidierung von W. Merkel

Dieses Modell zur Analyse der Konsolidierung post-autoritärer Gesellschaften soll die theoretische Grundlage für diese Hausarbeit liefern. Es wurde von Wolfgang Merkel im Jahre 1996 vorgestellt und bildet ebenfalls die Grundlage für die von ihm herausgegebene Reihe »Systemwechsel«. Merkel analysiert die demokratische Konsolidierung auf vier Ebenen: I. die institutionelle Ebene, II. die repräsentative Ebene (Parteien, Verbände), III. die Ebene des Elitenverhaltens und IV. die Ebene der civic culture, der Zivilgesellschaft. Diese vier Teilbereiche des politischen Systems lassen sich als Sequenz begreifen, das heißt diese Phasen setzen nacheinander ein und werden auch in dieser Reihenfolge abgeschlossen (MERKEL: 40). Erst wenn alle vier Konsolidierungsphasen abgeschlossen sind, kann von einer weitgehend krisenresistenten, konsolidierten Demokratie gesprochen werden (ebd.: 38f).

II.1. Ebene 1: Institutionelle Konsolidierung

Die erste Ebene des Konsolidierungsmodells umfaßt das gesamte System der Institutionen des zu untersuchenden politischen Systems. Diese polity-Ebene ist in aller Regel am ehesten abgeschlossen (MERKEL: 41).
Die Verfassung nimmt bei der Konsolidierung eine überragende Stellung ein. Da sie meist am Anfang des Transformationsprozesses grundsätzlich geändert oder neu verabschiedet wird, schafft sie ein »systemstabilisierendes Maß an politischer Erwartungssicherheit« (ebd.: 41). Interessant für die Konsolidierung ist, wie demokratisch die Verfassung legitimiert wird (formale Legitimation) und wie groß die Unterstützung der Bevölkerung für die Verfassung ist (empirische Legitimation).

II.1.1. Die formale Legitimation der Verfassung

Ob die formale Legitimation der Verfassungsgebung erfüllt ist, läßt sich auf drei Ebenen beantworten. Das ist zum ersten die Legitimität von oben, zweitens die interne Legitimität und drittens die Legitimität von unten. Erstere gibt an, wie demokratisch die verfassungsgebende Versammlung zustande gekommen ist. Die zweite Ebene ist abhängig davon, wie demokratisch die Verfahren innerhalb der verfassungsgebenden Versammlung sind. Die dritte Legitimitätsebene gibt den Einfluß der direkten Demokratie bei der Verfassungsgebung an, meist ob der Verfassungsentwurf den Wahlberechtigten zum Referendum vorgelegt wurde (MERKEL: 41f).
Anhand dieser drei Ebenen lassen sich vier Verfahrenstypen formaler Legitimation der Verfassung einteilen (ebd.: 42).:
1. Der Verfassungsentwurf wird von einer direkt gewählten verfassungsgebenden Versammlung (constituante) ausgearbeitet. Diese ist vom Parlament unabhängig. Der Verfassungsentwurf wird dem Volk zur Abstimmung vorgelegt (Referendum).
2. Die constituante arbeitet den Verfassungsentwurf aus, aber es wird kein Referendum durchgeführt. Meist wird die Verfassung dann vom Parlament verabschiedet.
3. Der Verfassungsvorschlag wird von einem Staatsorgan (Parlament oder vom Parlament eingesetzter Ausschuß) ausgearbeitet und ein Referendum durchgeführt.
4. Der Verfassungsentwurf wird von einem Staatsorgan vorgelegt, aber es wird kein Referendum durchgeführt
MERKEL schreibt aber, daß die formale Legitimation einer post-autoritären Verfassung für den Grad der Konsolidierung eher sekundär ist. Ein Beleg dafür ist die Verfassung der IV. Französischen Republik. Sie ist eine der am höchsten legitimierten Verfassungen der Geschichte (Typ 1), hat aber nur elf Jahre gehalten (ebd.: 44).
Überschätzt wird auch das Verfassungsreferendum. In der Transitionsphase ist die Zeit sehr knapp und deshalb kaum Raum für eine ausgiebige Verfassungsdiskussion. Deshalb kann ein Referendum in einer bewegten Umbruchphase auch eher undemokratisch sein (ebd.: 44).
Ein weiteres Beispiel ist das deutsche Grundgesetz. Dieses ist völlig unzureichend legitimiert (Typ 4). Verfügt aber andererseits über eine sehr hohe Legitimität in der Bevölkerung und trug sehr stark zur Konsolidierung der Bundesrepublik bei. Um die Bedeutung dieser empirischen Legitimation geht es in folgendem Abschnitt.

II.1.2. Die empirische Legitimation der Verfassung

Die empirische Legitimation der Verfassung umfaßt den Legitimitätsglauben der Bürger in die Verfassung bzw. die spezifische oder diffuse Unterstützung (Easton) der Bürger für die Verfassungsordnung.
Durch drei Prinzipien kann diese empirische Legitimität gewährleistet werden:
1. soziale und politische Inklusion, das heißt keine größeren Minderheiten dürfen unterdrückt werden
2. institutionelle Effizienz, das bedeutet zügige Entscheidungen des Institutionensystems und ihre Implementation
3. politische Effektivität, das heißt politische Entscheidungen müssen sichtbar zur Lösung der Probleme beitragen (MERKEL: 45)
Die empirische Legitimität kann auf zwei Ebenen untersucht werden. Auf der ersten wird untersucht, welches durch die Verfassungsordnung festgelegte Regierungssystem sich besser für die Konsolidierung eignet: ein parlamentarisches, semipräsidentielles oder präsidentielles System. Auf der zweiten Ebene geht es um die Art des politischen Entscheidungsmodus. Trägt eine Konsens- oder eher eine Mehrheitsdemokratie zur Stabilisierung des politischen Systems bei, oder ist ein intermediärer Demokratietyp geeigneter? Um diese Frage geht es im Abschnitt II.2.
Die Untersuchungen im Bereich der ersten Ebene haben gezeigt, daß es nicht entscheidbar ist, ob eher ein parlamentarisches oder eher ein präsidentielles Regierungssystem besonders förderlich für die Konsolidierung ist. Viel wichtiger ist, in welcher Weise die zentralen politischen Institutionen mit dem Wahl-, Parteiensystem und dem Verbändewesen harmonieren (ebd.: 45). Nur für semipräsidentielle Systeme läßt sich grundsätzlich feststellen, daß sie konsolidierungshemmend sind. Und zwar deshalb, weil die cohabitation[2] die institutionelle Effizienz (Ebene 2) erheblich verschlechtert. Selbst ohne cohabitation ist die Konsolidierung gefährdet, weil die große Machtfülle der regierenden Partei die politische Inklusion (Ebene 1) verschlechtert.
Die Untersuchungen auf der zweiten Ebene beschäftigen sich mit den Auswirkungen des Demokratietyps (Mehrheits- oder Konsensdemokratie) auf den Grad der Konsolidierung. Der Demokratietyp wird aber zum größten Teil vom Wahl- und Parteiensystem bestimmt. Dazu der folgende Abschnitt.

II.2. Ebene 2: Repräsentative Konsolidierung

Die zweite Ebene auf der die Konsolidierung eines ehemals autoritären Regimes untersucht werden kann, ist die der politischen Repräsentation. Dies sind die intermediären Strukturen, die zwischen der Gesellschaft und den staatlichen Institutionen vermitteln. Diese Strukturen lassen sich in eine territoriale und eine funktionale Dimension unterscheiden. Wobei erstere durch die politischen Parteien und zweitere durch die Verbände ausgefüllt werden.
Das Parteiensystem wird durch drei Faktoren geformt (MERKEL: 46):
1. der Konflikt zwischen demokratischer Opposition und dem autoritären Regime
2. der sozialen cleavage-Struktur
3. und durch das Wahlsystem.
Der Konflikt, der sich direkt nach dem Zusammenbruch des alten Regimes zwischen der Opposition (meist einer Bürgerbewegung) und der alten Führungsriege entspannt, prägt das Parteiensystem in den Anfangsjahren. Die Bürgerbewegung zerfällt aber im Rahmen der Demokratisierung sehr rasch und löst sich entlang sozialer aber auch personeller cleavages auf.
Die soziale cleavage-Struktur prägt das Parteiensystem weitaus nachhaltiger. Das Parteiensystem richtet sich meist nach dem klassischen Links-Rechts-Spektrum aus. Auf der linken Seite eine sozialistische, dann eine sozialdemokratische Kraft und zur rechten Seite hin die liberale Partei und der konservativ-bürgerliche Block.
Das Wahlsystem ist der Faktor, der ein Parteiensystem am stärksten prägt. Wenn man der Frage nachgeht, welche Parteiensysteme die Konsolidierung besonders fördern, so kommt man zu dem Schluß, daß nur reine Mehrheits- und reine Verhältniswahlsysteme der Herausbildung eines stabilen Parteiensystems hinderlich sein können.
Die reine Mehrheitswahl ist deswegen problematisch, weil hierdurch große gesellschaftliche Gruppen diskriminiert werden und so das Konsolidierungsprinzip der sozialen und politischen Inklusion verletzt wird.
Andererseits begünstigt ein reines Verhältniswahlsystem ohne Sperrklauseln die Zersplitterung des Parteiensystems. Durch diese hohe Anzahl der Parlamentsparteien wird die Regierungsbildung erheblich erschwert. Es kommt zu Minderheitsregierungen oder Koalitionen von sehr vielen Parteien. Damit wird die institutionelle Effizienz stark eingeschränkt und somit ebenfalls die Konsolidierung gebremst.
Die gesamte Bandbreite von Wahlsystemen, die sich zwischen diesen beiden Extremen bewegen, können zur Konsolidierung beitragen. Besonders gut eignen sich Mischwahlsysteme, die Elemente aus Verhältnis- und Mehrheitswahl nahezu gleichgewichtig kombinieren. Dabei reichen die Beispiele von Verhältniswahlsystemen mit Sperrklausel über Grabensysteme bis hin zu personalisierter Mehrheitswahl (MERKEL: 47).
Dem sich konsolidierenden Parteiensystem kommt eine zentrale Rolle im Konsolidierungsprozeß zu (ebd.: 49). Parteiensysteme mit folgenden Eigenschaften wirken sich besonders konsolidierungsfördernd aus:
1. ein niedriger bis mittlerer Fragmentierungsgrad[3] erleichtert die Regierungsbildung
2. eine geringe Wählerfluktuation bewirkt geringere Turbulenzen bei Regierungswechseln (ebd.: 47f)
Die funktionale Dimension der Interessenvertretung wird durch die Verbände geleistet. Diese ist sehr wichtig, weil die Parteien allein die Interessenvermittlung zwischen Staat und Gesellschaft nicht leisten können. In aller Regel bedeutet ein gut funktionierendes Verbändewesen auch eine Steuerungsentlastung des Staates und trägt damit zur politischen Effizienz bei (MERKEL: 49). Idealerweise sollten die Verbände ebenso wie die Parteien inklusiv und effizient sein. Wenn sie inklusiv sein sollen, müssen sie möglichst breite Bevölkerungsteile repräsentieren. Um effizient zu sein, müssen die Verbände kooperationsfähig mit ihrem politischen Gegenspieler oder dem Staat sein.
Aber in postautoritären Gesellschaften ist das Verbandswesen meist chronisch unterentwickelt, weil die gesellschaftliche Sphäre in autoritären Regimen überwacht und unterentwickelt war. Deshalb besitzen die jungen Verbände in unkonsolidierten Demokratien meist diese Eigenschaften noch gar nicht. Sie konnten in der sehr kurzen Zeit noch gar nicht diesen Organisations- und Zentralisierungsgrad erreichen.
Aber die Abwesenheit von Interessenverbänden kann sogar die Konsolidierung erleichtern, weil der Staat schneller (ohne schwierige und zeitraubende Koordinierung) unliebsame Entscheidungen durchsetzen kann (MERKEL: 50).
Die Schattenseite dieser Abwesenheit kann aber auch die sogenannte »overparlamentarization« (AGH: 251) sein. Durch die Überlastung des Parteiensystems kann es zu einem problematischen Legitimitätsverlust der Regierungsparteien kommen, weil diesen alle unpopulären Entscheidungen allein angelastet werden.

II.3. Ebene 3 und 4: Die Konsolidierung des Elitenverhaltens und der Zivilgesellschaft

Selbst wenn das Institutionensystem (Ebene 1) und die politische Repräsentation (Ebene 2) gewährleistet sind, ist dies noch lange kein Garant für die Stabilität einer jungen Demokratie.
Die Stabilität eines Systems hängt auch in großem Maße davon ab, wie die politischen und gesellschaftlichen Eliten die ihnen zugedachte Rolle ausfüllen. Wichtig ist, daß diese Akteure (Regierungen, Präsidenten, Parteien und Verbände) die polity-Vorgaben akzeptieren. Das Legitimätsbewußtsein der Eliten entscheidet darüber, ob starke Veto-Mächte (wie Militär oder Banken) die Macht an sich reißen können oder nicht.
Je besser sie die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen und je besser ihre Leistungen von den Bürgern des Landes bewertet werden, bewirkt dies eine stärkere Konsolidierung. Somit ist die Stabilität einer post-autoritären Demokratie stark vom Zusammenspiel der Ebenen 1 (polity) und 2 (politics) mit den Ebenen 3 (Elitenverhalten) und 4 (Massenunterstützung) abhängig (MERKEL: 51).
Um die beiden letzteren Ebenen zu erfassen, bietet sich der Begriff der Legitimität an. Merkel definiert ihn als den Glauben der Herrschaftsunterworfenen, daß das Ensemble dieser Institutionen und Verfahren besser ist als jede Systemalternative. Ein politisches System ist legitim, »wenn es in der Wahrnehmung der Herrschaftsunterworfenen die am wenigsten schlechte Herrschaftsform darstellt« (ebd.: 52).
Je größer die Legitimität eines politischen Systems ist, desto besser ist dies für die Konsolidierung. Je kleiner die Legitimität, desto stärker ist die Gefahr der Dekonsolidierung (ebd.: 53).

III. Die demokratische Konsolidierung der Tschechischen Republik

In diesem Abschnitt soll nun das Konsolidierungsmodell von WOLFGANG MERKEL speziell auf die Tschechische Republik angewendet werden. Dazu behandle ich die vier Ebenen in der oben beschriebenen Reihenfolge.

III.1. Ebene 1: Institutionelle Konsolidierung

Vor 1989 galt in der Tschechoslowakei eine kommunistische Verfassung. In dieser war unter anderem die führende Rolle der kommunistischen Partei festgeschrieben und damit ein Ein-Parteiensystem.
Ab 1990 gab es ein vorbereitendes Gremium zur Verfassungsreform. Diesem gehörten 15 Mitglieder der Bundesversammlung und je 10 Mitglieder der tschechischen und slowakischen Nationalräte an. Dieses Gremium arbeitete zahlreiche Vorschläge zur Änderung der Verfassung aus. Die meisten dieser Vorschläge wurden auch durch das Parlament verabschiedet.
Im Januar 1991 wurde die Charta der bürgerlichen Grundrechte und Freiheiten durch die Bundesversammlung angenommen (KIPKE/VODICKA: 71). Sie wurde ein Grundbestandteil der damaligen tschechoslowakischen Verfassung. Diese Charta beinhaltet weitestgehende Freiheitsrechte und ist vor allem auf Druck des Bürgerforums verabschiedet worden. 

III.1.1. Die formale Legitimation der Verfassung

Seit der Konstitution der Tschechischen Republik existiert eine neue Verfassung. Sie wurde noch am 16.12.1992 vom Tschechischen Nationalrat verabschiedet (BEYME: 274) und trat am 1.1.1993 in Kraft. Damit gehört die Tschechische Republik zum Verfahrenstyp 4 der Verfassungsgebung (MERKEL: 43). Denn die Verfassung wurde durch ein Staatsorgan ausgearbeitet und verabschiedet und es wurde kein Verfassungsreferendum durchgeführt. Dies lag unter anderem daran, daß der Trennungsprozeß sehr schnell (wenn nicht überstürzt) vor sich ging und somit keine Zeit für eine längere Verfassungsdiskussion blieb. Aber für die Konsolidierung ist die demokratische Vorbildlichkeit der Verfassungsgebung sekundär (MERKEL: 44). Somit ist dies kein Indiz für eine nicht konsolidierte Tschechische Republik.

III.1.2. Die empirische Legitimation der Verfassung

Zentrale Inhalte der Verfassung sind die Demokratie, das Rechtsstaatsprinzip (Art. 1) und die Charta der Grundrechte und -freiheiten (Art. 3,4; VODICKA: 324). Die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats sind durch eine »Ewigkeitsklausel« geschützt, das heißt Änderungen der wesentlichen Bestandteile des demokratischen Rechtsstaats sind unzulässig (VODICKA: 332). Die Menschenrechte haben höchste Priorität. Die freie Entfaltung der Person, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit sind einklagbar (VODICKA: 334). Von der Tschechischen Republik unterschriebene internationale Abkommen über Menschenrechte sind ebenfalls Teil der Verfassung (Art. 10). Bürgerrechtler in der Tradition des Prager Frühlings forcierten diese hohe Stellung der Menschenrechte (VODICKA: 334).
Die Verfassung schließt ein umfassendes Diskriminierungsverbot für Minderheiten ein und schreibt keine Staatssprache vor (VODICKA: 338). Dieses Verfassungsprinzip kann die Grundlage für ein hohe politische Inklusion bilden. Aber in Verfassungswirklichkeit läßt die Toleranz der Tschechen z.B. gegenüber der Roma-Minderheit zu wünschen übrig (siehe Abschnitt III.3.4 auf Seite 19).
Die tschechische Verfassung sieht keine direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene vor. Ein Volksentscheid ist nur auf regionaler Ebene möglich (VODICKA: 329).

III.1.3. Parlament

Das tschechische Parlament ist das einzige direkt vom Volk gewählte Organ der Tschechischen Republik. Es besitzt das Legitimationsmonopol. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Eine Doppelzugehörigkeit zu beiden Kammern ist nicht möglich.
Bis zum Jahre 1996 wurden keine Senatswahlen durch das Abgeordnetenhaus einberufen. Ein Grund dafür war wohl, daß der einmal gewählte Senat, das Abgeordnetenhaus hätte auflösen können[4]. So kam es bis zu den Wahlen 1996 zur Deformation des gesamten Verfassungssystems mit nur einer der beiden Kammern.
Das Abgeordnetenhaus übt die legislative Gewalt aus (z.T. mit dem Senat zusammen). Es muß internationalen Verträgen zustimmen und kann den Kriegszustand erklären. Das Abgeordnetenhaus kann ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung einreichen. Dazu sind mindestens 50 Abgeordnete nötig. Das Mißtrauensvotum ist das wichtigste Kontrollelement des Abgeordnetenhauses gegenüber der Regierung.
Der Senat kann an jedem Gesetz Interesse anmelden und wird dann in den legislativen Prozeß eingebunden. Wenn er kein Interesse innerhalb von 30 Tagen anmeldet, gilt das Gesetz als angenommen[5]. Wenn der Senat das Gesetz ablehnen sollte, kann das Abgeordnetenhaus das Gesetz trotzdem mit absoluter Mehrheit verabschieden. Dies gilt nicht für zustimmungspflichtige Gesetze (Verfassungsgesetze, Wahlgesetze und Gesetze die beide Kammern betreffen). Weiterhin kann der Senat die Präsidentenanklage einreichen und stimmt den Verfassungsrichtern zu. Der Senat ist nicht auflösbar und übernimmt die Geschäfte des Abgeordnetenhauses falls dieses aufgelöst wird.

III.1.4. Präsident

Der Präsident ist das offizielle Staatsoberhaupt der Tschechischen Republik. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Kein Präsident darf mehr als zweimal hintereinander gewählt werden[6]. Eine Ausnahme bildet wohl Vaclav Havel. Er war schon der Staatspräsident der Tschechoslowakei und wurde direkt nach der Trennung (2.2.1993) zum Präsidenten der Tschechischen Republik gewählt[7]. Er ist mittlerweile in seinem 10. Amtsjahr. Aber er wurde in der Tschechischen Republik 1998 erst das zweite Mal wiedergewählt[8].
Der Präsident wird von beiden Kammern des Parlaments gewählt. Dazu sind die absoluten Mehrheiten der Abgeordneten und der Senatoren notwendig. Bis 1992 übte Havel »graue« Kompetenzen aus und versuchte unter anderem durch sein hohes Ansehen bis zum Schluß die Föderation zu erhalten. Aber durch die Verfassung von 1993 wurden die Rechte des Präsidenten mehr eingeschränkt. Er erfüllt eher eine repräsentative Funktion. Er behauptet selbst, er wolle nur ein unauffälliger Bewahrer der politischen und gesellschaftlichen Kultur sein (BROKL/MANSFELDOVá: 26).
Laut Verfassung stehen ihm aber trotz allem sehr weitreichende Kompetenzen zu. Der Präsident kann von allen Regierungsmitgliedern Berichte verlangen, ernennt den Ministerpräsidenten und schlägt die Verfassungsrichter vor. Er hat ein suspensives Veto bei Gesetzesvorschlägen (außer bei Verfassungsgesetzen)[9]. Er kann das Abgeordnetenhaus auflösen, wenn die Regierung nicht das Vertrauen der Parlamentsmehrheit bekommt[10]. Er darf keine Gesetzesvorschläge einbringen und muß Verordnungen von der Regierung abzeichnen lassen.

III.1.5. Regierung

Die Regierung ist »das oberste Organ der exekutiven Gewalt«. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern[11]. Erst wenn das Abgeordnetenhaus der neu gewählten Regierung das Vertrauen ausspricht, ist diese im Amt[12].
Die Regierung ist das wichtigste Initiativorgan im legislativen Prozeß. Sie kann die Vertrauensfrage stellen[13] oder eine Gesetzesinitiative mit einer Vertrauensfrage an das Abgeordnetenhaus verbinden. Die Regierung vertritt die Tschechische Republik in internationalen Fragen. Die Regierung kann Verordnungen erlassen[14]. Zur Zusammensetzung der tschechischen Regierungen seit der Teilung siehe Tabelle 2 auf Seite 15.

III.1.6. Verfassungsgericht

Das tschechische Verfassungsgericht kann auf eine prä-autoritäre Vergangenheit zurückblicken. So gab es zu Zeiten der I. Tschechischen Republik (1920-1939) ein Verfassungsgericht[15]. Dies hatte aber nur sehr eingeschränkte Kompetenzen. In den Zeiten des Prager Frühlings gab es den Versuch, das durch die Kommunisten abgeschaffte Kontrollorgan wieder einzurichten. So wurde 1968 ein Verfassungsgesetz verabschiedet, das ein Verfassungsgericht mit weitreichenden Kompetenzen vorsah. Dieses wurde aber vor der Wende 1989 nie einberufen (VODICKA: 379).
Die Konstitution des Verfassungsgerichts in der Umbruchphase verzögerte sich bis zum Jahre 1992. In diesem Jahr wurden 12 Richter von der Föderalversammlung und den Nationalräten vorgeschlagen und vom Präsidenten in ihr Amt berufen.
Die Institution Verfassungsgericht »überlebte« auch die Trennung der Tschechoslowakei. Der Präsident der Tschechischen Republik ernennt die 15 Verfassungsrichter mit Zustimmung des Senats (VODICKA: 348). Die Richter haben eine zehnjährige Amtsperiode. Es ist verfassungsrechtlich nicht geregelt, wer das Vorschlagsrecht besitzt (VODICKA: 380). Diese Verfassungslücke spielte aber in der Praxis bisher keine Rolle und spricht deshalb nicht gegen die institutionelle Konsolidierung der Tschechischen Republik. Der Sitz des Verfassungsgerichts ist in Brno[16].
Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes sind denen des bundesdeutschen sehr ähnlich. Es führt die abstrakte und konkrete Normenkontrolle durch, entscheidet über Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen, Gruppen und Gebietskörperschaften. Das Verfassungsgericht trifft Entscheidung bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen[17].

III.1.7. Zusammenfassung

Die tschechische Republik gehört zu den parlamentarischen Regierungssystemen in Osteuropa. Der Präsident wird vom Parlament gewählt. Und die Regierung unterliegt der starken Kontrolle des Parlaments.
Die Verfassung entspricht denen einer westlichen Demokratie und hält auch den demokratischen Minima Robert Dahls stand.
Zwei negative Punkte die anzumerken sind, ist zum einen, daß der Senat zwar endlich konstituiert wurde (mit drei Jahren Verspätung), aber daß dieser in den Augen der Bevölkerung bis jetzt noch sehr wenig Legitimität besitzt (siehe Abschnitt III.3.2 auf Seite 18). Zum anderen sind die territorialen Verwaltungseinheiten immer noch nicht konstituiert worden. In diesem Punkt hinkt die Verfassungswirklichkeit ebenfalls noch den Vorgaben hinterher (VODICKA: 217).
Von diesen kleinen Fehlern abgesehen ist die institutionelle Ebene die am weitesten fortgeschrittene Ebene der demokratischen Konsolidierung der tschechischen Republik und kann als weitestgehend konsolidiert angesehen werden.

III.2. Ebene 2: repräsentative Konsolidierung

Nach Merkel wird die Konsolidierung des Parteiensystems vor allem von den folgenden Faktoren beeinflußt (MERKEL: 46): Anfangs bestimmt der Konflikt zwischen demokratischer Opposition und autoritärem Regime stark die Parteienlandschaft. Dieses wird im Abschnitt III.2.1 dargestellt. Mit der Zeit nimmt der Einfluß der sozialen cleavage-Struktur zu. Seit den Wahlen 1996 hat dieser Faktor an Bedeutung gewonnen. Von Anfang an hat das Wahlsystem auf das Parteiensystem eingewirkt und hat dabei sehr starke Auswirkungen gezeigt. Das Wahlsystem und wie das System der Parteien darauf reagiert hat, stelle ich in den Abschnitten III.2.3 und III.2.4 dar.

III.2.1. Entstehung des Parteiensystems

Für das Parteiensystem der Tschechischen Republik gab es »kaum Wiederanknüpfungspunkte an das Parteiensystem der einzigen freien Nachkriegswahlen von 1946« (BEYME: 283) oder an das Parteiensystem der Vorkriegszeit. Außer der CSSD (Tschechische Sozialdemokratische Partei) und der KDU-CSL (Christlich-Demokratische Union) hat keine der heutigen Parlamentsparteien ihre Wurzeln in der vorautoritären Zeit.

Nach der »samtenen Revolution« in der Tschechoslowakei 1989 und dem Sturz der Kommunistischen Partei bildeten sich rund 100 Parteien im Land. Im November 1989 wurde das Bürgerforum (OF) gegründet. Dieses wurde zum größten Teil von Mitgliedern der Charta 77 initiiert. Das Bürgerforum organisierte den Großteil der »samtenen Revolution« und stellte damals die stärkste politische Kraft dar.
Aber schon bald kam es zu Differenzen innerhalb des Forums und zur Spaltung an dem ethnischen cleavage zwischen Tschechen und Slowaken. Es gab nun das Bürgerforum (OF) im tschechischen Teil und Öffentlichkeit gegen Gewalt (VDN) im slowakischen Teil. Bei den ersten freien Wahlen 1990 erreichte dieses ethnisch geteilte Bürgerforum jeweils die Mehrheit im tschechischen (49,5%) und slowakischen Nationalrat (29,3%) (MANSFELDOVá: 220ff). Es wurden jeweils sehr große Koalitionen gebildet, die möglichst viele Parlamentsparteien und auch Unabhängige mit einschlossen.
Aber auch diese Bürgerbewegungen zerfielen rasch. So spaltete sich vom tschechischen Bürgerforum bald nach der Regierungsbildung die bürgerlich-konservative ODS ab. Diese nahm den rechten Teil des tschechischen Links-Rechts-Spektrums ein. Übrig blieb die liberal orientierte Bürgerbewegung (OH). Im anderen Teil spaltete sich die VDN im April 1991 in die Bewegung für eine demokratische Slowakei (HZDS) und eine bürgerlich-demokratische Partei (ODÚ-VDN). Diese Differenzierung erfolgte sowohl an personellen cleavages als auch an der Frage der weiteren wirtschaftlichen Transformation (MANSFELDOVá: 195, 225).
Der ethnische cleavage zwischen Tschechen und Slowaken kam immer mehr zum tragen. So teilte sich nicht nur das Bürgerforum sondern auch die ehemalige Kommunistische Partei (KSC) in eine tschechische und eine slowakische Organisation. Auch andere kleinere Parteien richteten sich an dieser ethnischen Konfliktlinie aus. Es bildete sich eine parallele Doppelstruktur des tschechoslowakischen Parteiensystems (MANSFELDOVá: 198). So gab es 1992 die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (KSCM) im tschechischen Teil und die Kommunistische Partei der Slowakei (KSS) im anderen Teil.

Die letzten gemeinsamen Wahlen der Tschechoslowakei vor der Trennung fanden 1992 statt. Sie zeigten wieder deutlich die Konfliktlinie zwischen Tschechen und Slowaken. Im tschechischen Teil errang die ODS unter Vaclav Klaus die Mehrheit und im slowakischen Teil die HZDS unter Meciar. In der damaligen tschechischen Föderalversammlung mußten diese beiden Parteien koalieren, weil es aufgrund ihrer großen Stimmenanteile keine andere Möglichkeit der Regierungsbildung gab. Der ethnische cleavage war aber nicht der einzige Grund der Trennung von Tschechen und Slowaken. In beiden Landesteilen gab es unterschiedliche Vorstellungen über den weiteren Verlauf der wirtschaftlichen Transformation (MANSFELDOVá: 194f, 198). Dies spiegelte sich im jeweiligen Parteiensystem wieder. Die beiden Koalitionspartner hatten ebenfalls sehr unterschiedliche Vorstellungen über die weiteren ökonomischen Reformen. Die slowakische HZDS wollte den Übergang zur Marktwirtschaft lang nicht so schnell bewerkstelligen wie die tschechische ODS (MANSFELDOVá: 199). Da sich die beiden Parteien nicht auf einen Kompromiß einigen konnten, handelten sie die Teilung der Tschechoslowakei aus. 

III.2.2. Die Parlamentsparteien im Überblick

Tschechische Sozialdemokratische Partei (CSSD)

Die CSSD wurde im März 1990 gegründet und knüpft an die Tradition der Österreichischen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei von 1874 an. Sie mauserte sich von einer sehr kleinen Partei (Wahlergebnis 1990 3,2%) zur stärksten Partei bei den Wahlen 1998 (32,3%). Sie hat heute ca. 10.000 Mitglieder und repräsentiert die größten Teile der Arbeiter- und Angestelltenschicht (MANSFELDOVá: 200). Der aktuelle Parteichef ist Zeman[18].

Demokratische Bürgerpartei (ODS)

Die ODS hat ihren Ursprung in der Bürgerbewegung der Tschechoslowakei. Sie hat sich 1991 von diesem abgespalten und ist eher auf dem rechten Teil des Parteienspektrums einzuordnen. Seit 1992 stellte sie die Mehrheit in der Regierung, aber seit den Wahlen 1998 toleriert sie eine sozialdemokratische Minderheitsregierung. Ihre Ziele sind vor allem eine schnelle Privatisierung und Liberalisierung der Wirtschaft und eine Orientierung Richtung Westeuropa. Sie hat ca. 20.000 Mitglieder und ihr Vorsitzender ist Vaclav Klaus.
Nach einer Parteispendenaffäre 1998 kam es zu einer Konstituierung eines Anti-Klaus-Flügels, der auch an der Übergangsregierung Tosovsky (1997/98) beteiligt war. Durch diese personellen Differenzen mit Klaus kam es zur Bildung der Freiheitsunion (US)[19].

Die Freiheitsunion (US)

Die Freiheitsunion ist ein Abspaltung der ODS. Sie vertritt konservative, aber auch freiheitlich-liberale Werte. Bereits kurz nach ihrer Gründung anfang des Jahres 1998 errang sie bei den Wahlen im Juni 8,8% der Stimmen.

Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (KSCM)

Diese kommunistische Partei knüpft an die Tradition der KPTsch. an. Sie tritt gegen den EU-Beitritt der Tschechischen Republik und für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft ein. Sie hat noch sehr viele Mitglieder (ca. 317.000). Ihre Wahlergebnisse bewegen sich von 1990-1998 bei ca. 12%.

Christlich-Demokratische Union/Tschechoslowakische Volkspartei (KDU-CSL)

Die KDU-CSL ist im Parteienspektrum rechts von der Mitte anzusiedeln. Sie vertritt eine katholische Weltanschauung.
Sie hat Vorgänger in der demokratischen Vorkriegszeit und ist aus der ehemaligen Blockpartei in der Nationalen Front hervorgegangen. Sie hat ebenfalls sehr viele Mitglieder (ca. 88.500).
Sie war die zweitgrößte Partei der konservativen Regierungen 1992-1996 und 1996-1998. Ihre Wahlergebnisse bewegen sich zwischen 6,3% (1992) und 9% (1998)[20].
Demokratische Bürgerallianz (ODA)
Die ODA vertritt ähnlich konservative Werte wie die ODS und tritt ebenfalls als kleiner Koalitionspartner der konservativen Regierungen 1992-1998 in Erscheinung. Sie wurde im Dezember 1989 gegründet und kam bei den Wahlen 1992 und 1996 knapp über die 5%-Hürde. Bei den Wahlen 1998 trat diese Allianz nicht mehr an.

Republikaner (SPR/ RSC)

Die Republikaner sind ähnlich zum deutschen pendant auf dem äußersten rechten Rand des Parteienspektrums anzusiedeln. Sie vertreten rechtsradikale, autoritäre und nationalistische Positionen. Sie wurde von ihrem Parteiführer Sladek im Dezember 1989 ins Leben gerufen und war bis 1998 im Parlament. Bei den Wahlen im Juni scheiterten sie an der 5%-Hürde[21].

III.2.3. Wahlsystem

Das Wahlsystem der heutigen Tschechischen Republik knüpft an das der I. Tschechischen Republik an (NOHLEN/KASAPOVIC: 149). Damals im Jahre 1920 wurde nach Verhältniswahl mit starren Listen und dem Wahlzahlverfahren zur Stimmenauszählung gewählt. Dasselbe System wurde bei den einzigen freien Wahlen 1946 vor der kommunistischen Machtübernahme benutzt.
Unter dieser autoritären Führung kam es 1954 zur Einführung der absoluten Mehrheitswahl in 368 Einerwahlkreisen. Dies festigte den Führungsanspruch der kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KPTsch).
1990 kam es zu Verhandlungen zwischen dem damaligen Präsidenten und dem Bürgerforum über das zukünftige Wahlsystem. Dabei setzte sich der Pluralismusanspruch des Bürgerforums (VODICKA: 330) durch und es wurde ein Verhältniswahlsystem mit Mehrpersonenwahlkreisen, Präferenzstimmenvergabe und Sperrklausel eingeführt. Präferenzstimmen ermöglichen die Veränderung der Listenreihenfolge, sofern mindestens zehn Prozent der Wähler einer Parteiliste für einen Kandidaten stimmen. Für die ersten Wahlen 1990 gab es getrennte Sperrklauseln (5% Tschechische Republik, 3% slowakische Republik) (NOHLEN/KASAPOVIC: 150). Die Sperrklauseln sollten einer zu starken Zersplitterung des Parteiensystems entgegenwirken (siehe Abschnitt III.2.1).
Anläßlich der letzten gemeinsamen Wahlen 1992 kam es zur Einführung weiterer Sperrklauseln für Wahlbündnisse. So gilt für Wahlbündnisse von zwei Parteien eine Sperrklausel von 7%, für drei Parteien 9% und für mehr Parteien gilt eine Sperrklausel von 11% (ebd.: 150). Mit diesen zusätzlichen Sperrklauseln wurde auf die weitverbreitete Allianzbildung vor den Wahlen reagiert. Weiterhin wurde das Wahlzahlverfahren durch das Verfahren Hagenbach-Bischoff ersetzt (LIJPHART 1999).
Mit der Gründung der Tschechischen Republik wurde das seit 1990 weiterentwickelte Wahlsystem der Tschechoslowakei übernommen (MANSFELDOVá: 227). Der frühere Tschechische Nationalrat wurde zum Abgeordnetenhaus (NOHLEN/KASAPOVIC: 153). Es wurde eine zweite Kammer, der Senat, eingerichtet. Trotz starken Einspruchs seitens der Opposition gab es bis 1996 keine Neuwahlen der beiden Kammern. Bis heute wurde das Wahlsystem nicht mehr geändert. Es gibt aber Überlegungen dazu (siehe Zusammenfassung).
Der Senat wurde trotz Festschreibung in der Verfassung bis 1996 nicht konstituiert. Drei Jahre lang klaffte diese Lücke zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit. Die 81 Senatoren werden nach Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen gewählt. In der ersten Wahlrunde sind alle Kandidaten gewählt, die die absolute Mehrheit in ihrem Wahlkreis bekommen. Falls dies keiner schaffen sollte, treten die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl in der zweiten Runde zu einer Stichwahl gegeneinander an (MANSFELDOVá: 227). Die Wahl der Senatoren erfolgt auf sechs Jahre. Alle zwei Jahre finden Senatswahlen statt, bei denen je ein Drittel der Senatoren ersetzt werden[22]. Die geringe Wahlbeteiligung von 35% läßt darauf schließen, daß der Bevölkerung der Nutzen dieser Institution nicht klar wurde (WEISS: 76).

III.2.4. Die Wahlen von 1992-1998

Dieser Abschnitt soll einen Überblick über die Wahlen und die sich daraus ergebenden Regierungen in der Tschechischen Republik geben.

1992: letzte gemeinsame Wahlen

Die letzten Wahlen in der Tschechoslowakei waren gleichzeitig die Vorgründungswahlen der Tschechischen Republik.
Das tschechische Abgeordnetenhaus setzte sich aus den Mitgliedern des Tschechischen Nationalrats und der tschechischen Mitglieder der Föderalversammlung zusammen. Dadurch reduzierte sich die Zahl der Parteien, weil die slowakischen Parteien wegfielen (NOHLEN/KASAPOVIC: 153). So konzentrierte sich das Parteiensystem auf immerhin nur acht Parteien (ebd.: 155).
Trotz allem ist das Parteiensystem noch stark zersplittert. Die Sperrklauseln (siehe Abschnitt III.2.3) haben ihren Zweck nicht erfüllt. Die Gründe dafür sind in der starken Differenzierung des Parteiensystems an den ethnischen und wirtschaftlichen cleavages zu suchen (ebd.: 152). Nach Wegfall des ethnischen cleavage durch die Teilung entspannte sich entlang der ökonomischen Konfliktlinie ein Links-Rechts-Spektrum wie wir es von anderen westlichen Demokratien her kennen. Deshalb wird das tschechische Parteiensystem auch als eindimensional bezeichnet (MANSFELDOVá: 199). Die Koalition des ehemals tschechischen Nationalrats blieb auch in der Tschechischen Republik erhalten. Die drei Parteien ODS, KDU-CSL, ODA stellten weiter die Regierung.
Parteien Wahlergebnisse in Prozent bei den
Wahlen 1998 Wahlen 1996 Wahlen 1992
CSSD 32,31 26,44 6,53
ODS 27,74 29,62 29,73
KDU-CSL 9,00 8,07 6,28
ODA - 6,36 5,93
KSCM 11,03 10,33 14,05
SPR-RSC 3,90 8,01 5,98
US 8,60 - -

Tabelle 1: Die Wahlergebnisse der Parlamentsparteien im Überblick von 1992-1998
Parteien

Regierungsparteien sind mit (!) gekennzeichnet und hervorgehoben

Zahl der Mandate im Abgeordnetenhaus bei den
Wahlen 1998 Wahlen 1996 Wahlen 1992
CSSD 74 (!) 61 16
ODS 63 68 (!) 76 (!)
KDU-CSL 19 18 (!) 15 (!)
ODA - 13 (!) 14 (!)
KSCM 25 22 35
SPR-RSC - 18 14
US 19 - -
LSU - - 16
HSD-SMS - - 14
Gesamt
200 Abgeordnete

Tabelle 2: Die Mandatsverteilung im tschechischen Abgeordnetenhaus 1992-1998

1996: Erste Wahlen in der selbständigen Tschechischen Republik

Durch die Wahlen 1996 kam es zur Konzentration des tschechischen Parteiensystems auf nunmehr sechs im Abgeordnetenhaus vertretene Parteien (siehe Tabelle 2). Dies geschah vor allem durch Zerfall von Wahlbündnissen (z.B. LSU) und Zusammenschlüsse von Parteien. Durch diese Verringerung des Fragmentierungsgrads ist das Parteiensystem als konsolidiert zu bezeichnen.
Die Wahlen 1996 haben gezeigt, daß der sozio-ökonomische cleavage der dominante cleavage des tschechischen Parteiensystems geworden ist. So spielt der cleavage zwischen Zentrum und Peripherie (Stadt und Land) kaum noch eine Rolle, denn die stärkste Vertreterin der Peripherie (die HSD-SMS) ist nicht mehr im Parlament. Auch der religiöse cleavage spiegelt sich nicht im tschechischen Parteiensystem wieder (MANSFELDOVá: 204f).
Die Koalitionsregierung wurde von denselben Parteien gebildet, wie schon bei den Wahlen 1992, aber diesmal fehlte die erforderliche absolute Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Deshalb wurde eine Minderheitsregierung unter Tolerierung der Sozialdemokraten (CSSD) eingerichtet (NOHLEN/KASAPOVIC: 155).
So waren insgesamt vier Parteien an der Regierungspolitik direkt oder indirekt beteiligt. Unter solchen Bedingungen ist aber die politische Effektivität kaum noch gewährleistet. So kam es bereits im Juni 1997 zu einem Mißtrauensvotum des Parlaments gegenüber der Regierung, das aber keine Folgen hatte (MANSFELDOVá: 203).
Im Oktober und November 1997 brachte aber eine Parteispendenaffäre der ODS die Koalition ins Wanken und es kam zum Rücktritt von Vaclav Klaus. Der Präsident setzte eine Übergangsregierung (Tosovsky) ein und es wurden Neuwahlen für den Juni 1998 ausgeschrieben (ebd.: 224f).

1998: Vorgezogene Parlamentswahlen

Nach diesen Wahlen sind nur noch fünf Parteien im tschechischen Abgeordnetenhaus vertreten. Die ODA trat zu den Wahlen nicht mehr an. Die rechtsextremen Republikaner schafften den Einzug ins Parlament nicht. Aber die konservativ-liberale Freiheitsunion (US) schaffte den Einzug ins Parlament. Die Sozialdemokraten (CSSD) wurden erstmals die stärkste Fraktion und bildeten eine Minderheitsregierung. Sie mußten eine »Zweckehe« mit der ODS eingehen, weil kein anderer relevanter Koalitionspartner für die CSSD in Frage kam. Die Tolerierung der Regierung wurde mit einem Oppositionsvertrag (ähnlich einem Koalitionsvertrag) »besiegelt«. Problematisch an dieser quasi Großen Koalition ist, daß die restlichen Parteien ohne die Stimmen der ODS zwar ein Mißtrauensvotum einbringen aber keine Mehrheit dafür bekommen könnten. Und im Oppositionsvertrag verzichtet die ODS genau auf dieses Mittel der Regierungskontrolle[32].
In Bezug auf ihr Wahlverhalten befindet sich die tschechische Bevölkerung noch in der Umbruchphase. Es gibt eine sehr starke Wählerfluktuation. »Czech society is still in a flux as comes to voting behaviour« (MANSFELDOVá: 202).

Senatswahlen

Parallel zu den Parlamentswahlen 1996 wurde auch erstmals der Senat der tschechischen Republik gewählt. Da aber der Senat bis jetzt im politischen Entscheidungsfindungsprozeß kaum eine Rolle spielt, stelle ich hier nur kurz die aktuelle Zusammensetzung (Ende 1998) vor. Sie ähnelt der des tschechischen Parlaments von 1996-1998. Die Sitze der Parteien im Senat von 1998 verteilen sich wie folgt: die Koalition bilden die ODS mit 32, KDU-CSL mit 13 und die ODA mit 7 Sitzen. In der Opposition sind die CSSD mit 25, die KSCM mit 2, DEU mit einem Sitz und ein unabhängiger Kandidat[33]

III.2.5. Verbandswesen

In der autoritären Zeit der Tschechoslowakei gab es außerhalb der gleichgeschalteten kommunistischen Verbände nur in überwachten Nischen die Möglichkeit des gesellschaftlichen Engagements. Die einzige relevante Gruppierung ist die Intellektuellenbewegung der »Charta 77«, der auch der spätere tschechische Präsident Vaclav Havel angehörte. Aus dieser Bewegung formierte sich in den Wendejahren das Bürgerforum und aus diesem das Parteiensystem.
Die funktionale Ebene der Repräsentation, die Verbände, mußte sich erst nach der Wende neu konstituieren. In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels hatten es vor allem die Gewerkschaften schwer, sich zu etablieren. Ähnlich sah es mit anderen Interessengruppen aus. Die soziale Struktur und die Struktur der Interessen in der Tschechischen Republik sind immer noch in Entwicklung begriffen (MANSFELDOVá: 192). Es gibt zwar Interessenverbände[34], nur spielen sie im Prozeß der politischen Entscheidungsfindung kaum eine Rolle. Die Abwesenheit von Gewerkschaften muß auch in den Anfangsjahren keine Konsolidierungsschwäche sein. Die Abwesenheit von Verbänden kann sogar nützlich sein, weil dadurch die hierarchische Durchsetzung der Einführung von marktwirtschaftlichen Basisinstitutionen ohne große Widerstände durchgesetzt werden konnte (MERKEL: 50).
Aber mit wachsender Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der wirtschaftlichen Entwicklung gewinnen auch die Gewerkschaften an Bedeutung. So ist es nach den Wahlen von 1996 passiert (MANSFELDOVá: 204).
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der Prozeß der Interessenvermittlung nicht von intermediärer »super-institutionalization« (z.B. Korporatismus) unterstützt wird. Die Repräsentation der Interessen ist dagegen wenig ausgeprägt und noch weniger institutionalisiert (MANSFELDOVá: 192).

III.2.6. Zusammenfassung

Die Parteienlandschaft der Tschechischen Republik hat sich den in Europa gängigen Mustern angenähert. Es existiert eine starke bürgerliche Kraft (ODS und KDU-CSL[35]), eine liberale Kraft (US), starke Sozialdemokraten (CSSD) und die Bündelung der Kräfte auf der linken Seite (KCSM). Die Rechtsextremisten (SPR-RSC) sind seit den Wahlen 1998 nicht mehr im Parlament vertreten.
Im Jahre 1995 wurde der Fragmentierungsgrad der Tschechischen Republik noch als sehr hoch bezeichnet (MERKEL: 48), aber die Fragmentierung hat sich kontinuierlich verringert. So waren 1992 noch acht Parteien, 1996 noch sechs und 1998 nur noch fünf Parteien im Parlament vertreten (siehe Tabelle 1). Dies sind Zeichen für eine weit fortgeschrittene Konsolidierung des Parteiensystems.
Ein Punkt der nicht so positiv zu bewerten ist, sind die instabilen Regierungsmehrheiten. Bis 1998 gab es immer Koalitionsregierungen mit vielen Parteien und zu Minderheitsregierungen. Durch Regierungsinstabilität kam es unter anderem zu vorgezogenen Neuwahlen 1998. Ohne starke Regierungsmehrheiten ist es aber sehr schwer die anstehenden wirtschaftlichen Probleme zu lösen. Was für die Konsolidierung der tschechischen Republik sehr förderlich wäre, sind daher stabile Mehrheitsregierungen mit einem oder zwei Koalitionspartnern.
Das Verbändesystem der tschechischen Republik befindet sich noch sehr stark im Prozeß der Ausdifferenzierung. Dies kann zu Problemen bei der Konsolidierung der Demokratie führen. Denn die Abwesenheit oder Schwäche des Verbändesystems kann zu einer »overparliamentarization« führen. Diese läßt sich teilweise in der Tschechischen Republik wiederfinden, weil hier den Regierungsparteien die gesamten unpopulären Entscheidungen angelastet werden. Dies führt wiederum zum Legitimitätsverlust der demokratischen Institution Regierung (siehe Umfrageergebnisse) (MANSFELDOVá: 192).

III.3. Ebene 3 und 4: Die Konsolidierung des Elitenverhaltens und der Zivilgesellschaft

Wie die politischen (z.B. Präsidenten und Minister) und gesellschaftlichen Eliten (z.B. Partei- und Verbandsvorsitzende) den abgesteckten institutionellen Rahmen akzeptieren und positiv ausfüllen, übt starken Einfluß auf die Legitimität eines politischen Systems aus (siehe auch Abschnitt II.3).
Die tschechischen Eliten haben von anfang an einen sehr hohen Vertrauensvorschuß bekommen. Aber das Vertrauen ist nach und nach gesunken. Dabei hatten vor allem persönliche Differenzen immer wieder einen großen Anteil. 1997 kam es zum Beispiel zu starken personellen Differenzen innerhalb der ODS, weil dieser ein Finanzskandal angelastet wurde. Im Rahmen dessen trat die Regierung Klaus zurück und die Freiheitsunion (US) spaltete sich von der ODS ab. In dieser Zeit sank aber die Zufriedenheit der Bevölkerung mit politischen Situation von 38% (Anfang 1997) auf nur 18% (Mitte 1997)[36]. Dieser unverantwortliche Umgang der Eliten mit dem Vertrauen der Wähler kann zu starken Legitimitätsverlusten führen.
Als großes Problem der Massenunterstützung könnte sich für tschechische Republik der Umgang der Eliten mit der wirtschaftlichen Entwicklung zeigen.

III.3.1. Wirtschaftliche Konsolidierung

Seit 1997 kam es zur starken Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage[37]. Diese finanzielle Krise kratzt an dem Image der Tschechischen Republik, eines der stabilsten Transformationsländer Osteuropas zu sein.
Die Arbeitslosen-Quote ist zwischen 1996 und 1998 von 3,5% auf 7,5% gestiegen. Erwartet werden für 1999 10%. Das Bruttoinlandsprodukt sank im selben Zeitraum rapide (siehe Tabelle).
  1996 1997 1998
BIP (Veränderung zum Vorjahr) +3,9% +1,0% -2,7%
Arbeitslosen-Quote 3,5% 5,2% 7,5%
Tabelle 3: Wirtschaftsentwicklung in der Tschechischen Republik 1996 bis 1998[38]

Ursache ist unter anderem die nicht gänzlich erfolgte Privatisierung der vormals staatlichen Banken. Dadurch bekamen sie einerseits nicht genug »frisches« Kapital und andererseits stützten sie säumige Schuldner mit neuen Krediten, weil sie selbst Teilhaber an dem zahlungsunfähigen Unternehmen waren. Die Regierung Zeman hat ein »Revitalisierungsprogramm« für die Wirtschaft beschlossen, was dies bringen wird, ist noch nicht abzusehen[39].

III.3.2. Zufriedenheit der Tschechen mit der Demokratie

Die Zufriedenheit der Tschechen mit der Entwicklung der Demokratie zeigt in den Jahren 1994 und 1995 eine absteigende Tendenz (siehe Tabelle).
Die Politik vertritt das Interesse... Mai 1994 Mai 1995
Der Mehrheit 41% 32%
Der Minderheit 37% 44%
Einer winzigen Minderheit 18% 21%
Weiß nicht 4% 3%
Tabelle 4: Zufriedenheit der tschechischen Bevölkerung mit ihrer Interessenvertretung 1994/95[40]

Dies bestätigen auch andere Quellen, die besagen, daß im Jahre 1994 44,1% der Bevölkerung sehr und ganz zufrieden mit der Entwicklung der Demokratie waren, aber andererseits auch 40,1% nicht sehr einverstanden und sogar 13,5% unzufrieden mit der demokratischen Entwicklung gewesen sind[41].
Das Vertrauen der Tschechen in wichtige politische Institutionen läßt sich auch nicht als konsolidiert bezeichnen. Der Präsident Vaclav Havel ist mit ca. 70% die angesehenste Persönlichkeit der tschechischen Politik. Die Regierung genießt das Vertrauen von nur ca. 40% der Bevölkerung. Das Abgeordnetenhaus und der Senat genießen nur 30% bzw. 20% des Vertrauens der Bevölkerung (wobei der Senat erst seit 1996 existiert)[42].

III.3.3. Systemvergleich vor 1989 mit heute

Die Legitimität eines politischen Systems ist erst gewährleistet, wenn die Bevölkerung keine Systemalternative zu diesem Arrangement der Institutionen sieht. Wie sehen die Tschechen das aktuelle System im Vergleich zum System vor 1989 (siehe Tabelle)?
Die aktuelle Situation ist... 1991 Okt. 1997
Besser 37% 29%
Ungefähr gleich 46% 37%
Das Regime vor 1989 war besser 14% 24%
Weiß nicht 3% 10%
Tabelle 5: Einschätzung der aktuellen Lage und der Situation vor 1989[43]

Der Anteil der Befragten, die das aktuelle System besser einschätzen als das vor 1989 sank von 37% (1991) auf 29% (Ende 1997). Immerhin 24% der Befragten meinen im Oktober 1997, daß das System vor 1989 besser gewesen ist. Ca. ein Drittel der Tschechen meinen, daß die Situation sich kaum verändert hat (MANSFELDOVá: 201).
Es existieren aber auch andere Zahlen zur Einstellung der tschechischen Bevölkerung zu dieser Frage. Laut einer Umfrage von 1994 hat das neue System für die meisten Tschechen (59%) mehr Vorteile als das alte. 20% der Bevölkerung meint, daß es ihnen gleich gut geht und 20% meinen, daß das alte System besser war[44].

III.3.4. Verfassungswirklichkeit in Bezug auf die Menschenrechte

Ein Widerspruch zwischen Vorgaben der Verfassung und Einstellungen der Bevölkerung tut sich im Bereich der Menschenrechte auf. Es ist zwar ein sehr weitgehender Minderheitenschutz in der Verfassung verankert, aber rund 70% der Tschechen geben an, zur Minderheit der Roma eher schlechte Beziehungen zu haben (VODICKA: 228). 44% der Bevölkerung erklärten sich damit einverstanden, daß für Roma schärfere Gesetze gelten sollten (ebd.: 232).
Von 1991 bis 1994 ist der Anteil der Tschechen gestiegen, die glauben, daß der Respekt gegenüber individuellen Menschenrechten in der Tschechischen Republik nicht sehr groß ist. Dies waren 1991 noch 22,7% aber 1994 schon 38%. Im Gegenzug ist die Zahl der Tschechen gesunken, die an die Verwirklichung der Menschenrechte glauben. Ihr Anteil lag 1991 noch bei 67,7%, war aber 1994 nur noch bei 52,3%[45]. Hier wurde der anfängliche Vertrauensvorschuß der Bevölkerung durch die politischen Eliten leichtfertig verspielt.

IV. Zusammenfassung

Betrachtet man nun alle vier Konsolidierungsebenen im Überblick dann läßt sich folgendes Resümee ziehen.
Die institutionelle Ebene ist die am weitesten entwickelte Ebene der Tschechischen Republik und kann als weitestgehend konsolidiert angesehen werden. Dies ist aber auch nicht weiter verwunderlich, weil dies in den meisten Transformationsländern der Fall ist (MERKEL: 41). Von kleinen Fehlern abgesehen (keine Konstituierung des Senats bis 1996, noch keine Verwaltungseinheiten) haben die tschechischen Verfassungsväter eine demokratische Verfassungsordnung konstituiert, die den Maßstäben einer westlichen Demokratie genügt.
Die repräsentative Ebene kann nur zum Teil als konsolidiert betrachtet werden. Das Parteiensystem weist einen geringen Fragmentierungsgrad auf, aber die Wählerfluktuation ist noch sehr hoch. Dies führt unter anderem zu instabilen Regierungsmehrheiten. Abhilfe wollen die beiden großen Parteien ODS und CSSD mit der Änderung des Wahlsystems schaffen[46].
Zwischen den regierenden Sozialdemokraten (CSSD) und den Konservativen in der Vertragsopposition (ODS) zeichnet sich ein Kompromiß ab. Die ODS hatte vorher den radikalen Wechsel zum Mehrheitswahlrecht gefordert. Sie will damit klarere Mehrheiten für eine stabile Regierungsbildung erreichen[47]. Die CSSD will vor dem Hintergrund schlechter Umfrageergebnisse eher bei dem alten Wahlrecht bleiben, hat aber eine Änderung im Oppositionsvertrag mit den Konservativen schon festgeschrieben. So zeichnet sich ein Kompromiß zwischen den beiden großen Parteien ab. Dieser besagt, daß zwar das Verhältniswahlsystem beibehalten, aber die Zahl der Wahlkreise beträchtlich erhöht wird. Bis jetzt werden je 25 Abgeordnete in 8 Wahlkreisen gewählt. Im Gespräch sind je 6 Abgeordnete in 35 oder 36 Wahlkreisen. Durch diese Verminderung der Abgeordnetenzahl pro Wahlkreis, werden die großen Parteien begünstigt und das Wahlsystem würde deutliche Elemente der Mehrheitswahl erhalten und ist fast maßgeschneidert für ein Zwei-Parteiensystem von ODS und CSSD[48].
Das Verbandswesen der Tschechischen Republik ist noch stark unterentwickelt. Dies liegt zum einen an der Unterdrückung der funktionalen Interessenvertretung in der Zeit des autoritären Regimes, aber auch an der schnellen wirtschaftlichen Transformation nach dem Zusammenbruch. Diese einseitige Repräsentation der Interessen durch das Parlament (»overparliamentarization«) kann zu einer Überlastung und zum Legitimitätsverlust der beiden Kammern führen.
Die Ebene des Elitenverhaltens ist weitestgehend konsolidiert. Das Parteiensystem hat gute Eliten hervorgebracht, die mit ihrer Verantwortung sinnvoll umgehen. Die Nutzung der Medien muß aber noch verbessert werden. Durch den ungeschickten Umgang mit Skandalen sinkt das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen.
Die Zivilgesellschaft der Tschechischen Republik ist die am wenigsten entwickelte Ebene der Konsolidierung. Das Vertrauen in die demokratische Institutionen (mit Ausnahme des Präsidenten) ist noch zu gering, und weist zu starke Schwankungen auf. Die Einstellung der Bevölkerung zum Minderheitenschutz hinkt hinter der Verfassungswirklichkeit weit hinterher. Die Frage nach dem »besseren System« zeigt, daß die Bürger Tschechiens zum größeren Teil mit dem aktuellen System unzufrieden sind. Die Bürgergesellschaft muß deswegen weiter entwickelt werden, sonst kann dies eine Ursache für die Dekonsolidierung der Tschechischen Republik werden.
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die Tschechische Republik auf den Ebenen 1 und 3 fast vollständig konsolidiert ist (MERKEL: 41). Die Ebene 2 (Repräsentation) weist dagegen noch einige Probleme auf. Die Ebene 4 (Legitimität) muß noch stärker entwickelt werden.
Aber erst wenn alle vier Ebenen konsolidiert sind, kann man von einem weitgehend stabilen System sprechen. Es bleibt abzuwarten wie stabil sich das politische System der Tschechischen Republik in Zukunft erweisen wird.

V. Literatur

VI. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Die Wahlergebnisse der Parlamentsparteien im Überblick von 1992-1998
Tabelle 2: Die Mandatsverteilung im tschechischen Abgeordnetenhaus 1992-1998
Tabelle 3: Wirtschaftsentwicklung in der Tschechischen Republik 1996 bis 1998
Tabelle 4: Zufriedenheit der tschechischen Bevölkerung mit ihrer Interessenvertretung 1994/95
Tabelle 5: Einschätzung der aktuellen Lage und der Situation vor 1989


[1] Die Phase nach der Niederschlagung des Prager Frühlings wird ebenfalls als »Konsolidierung« bezeichnet (KIPKE/VODICKA: 63).
[2] Ministerpräsident und Präsident gehören verschiedenen Parteien an
[3] Hier ist ein Fehler im Originaltext von MERKEL, dort heißt es Konsolidierungsgrad
[4] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 106
[5] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 46
[6] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 57
[7] CIA (13.07.1999): World Factbook <http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/ez.html>
[8] erst im zweiten Wahlgang knappe Wiederwahl, aber 70% der Bevölkerung sind für Havel (ADG 1/1998: 42580)
[9] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 50
[10] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 35
[11] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.67
[12] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.68
[13] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.71
[14] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.78
[15] es war das erste autonome Verfassungsgericht weltweit, das in einer Verfassung verankert wurde (VODICKA: 187)
[16] ADG 2/98, S. 42608
[17] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art.87
[18] Neue Zürcher Zeitung (29.5.1999), Nr. 121, S. 25
[19] ADG 1/1998: 42580
[20] HOFMANN: 1178
[21] HOFMANN: 1178
[22] TSCHECHISCHE VERFASSUNG: Art. 16
[23] vorgezogene Neuwahlen
[24] die Wahlen zum Tschechischen Nationalrat (noch innerhalb der Tschechoslowakei), (SCHNEIDER: 152)
[25] die ODA trat 1998 nicht an
[26] HOFMANN: 1178
[27] die Wahlen zum Tschechischen Nationalrat (noch innerhalb der Tschechoslowakei), (SCHNEIDER: 152)
[28] Minderheitsregierung der CSSD unter Tolerierung der ODS
[29] Minderheitsregierung von ODS, KDU-CSL und ODA unter Tolerierung der CSSD
[30] LSU = Liberal-Soziale Union (war ursprünglich eine Wahlkoalition von drei Parteien) zerfiel kurz nach den Wahlen 1992 (SCHNEIDER: 152)
[31] HSD-SMS = Bewegung für selbstverwaltete Demokratie - Gesellschaft für Mähren und Schlesien (SCHNEIDER: 152)
[32] HERMANN, RUDOLF: Bemühen um Stabilität und politischer Kuhhandel in Tschechien, in: Neue Zürcher Zeitung (6.7.1999), Nr. 153, S. 7
[33] CIA (13.07.1999): World Factbook <http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/ez.html>
[34] CIA (13.07.1999): World Factbook <http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/ez.html>
[35] nur gibt es personelle Differenzen so daß diese beiden Parteien momentan nicht koalitionsfähig sind
[36] MANSFELDOVA: 205
[37] ADG 2/98 S. 42608
[38] Neue Zürcher Zeitung (6.5.1999), Nr. 103, S. 23
[39] Neue Zürcher Zeitung (29.5.1999), Nr. 121, S. 25
[40] VODICKA: 217
[41] MANSFELDOVá: 197
[42] die Zahlen stellen das Mittel von 1994 bis 1997 dar (MANSFELDOVá: 203)
[43] Mansfeldová: 201
[44] VODICKA: 212
[45] MANSFELDOVá: 197
[46] Wiener Zeitung 24.05.99
[47] Insgeheim hofft sie aber durch das neue Wahlsystem auf die Parlamentsmehrheit bei den nächsten Wahlen, denn die CSSD ist laut Umfragen stark in der Wählergunst gefallen.
[48] HERMANN, RUDOLF: Bemühen um Stabilität und politischer Kuhhandel in Tschechien, in: Neue Zürcher Zeitung (6.7.1999), Nr. 153, S. 7


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Zuletzt geändert: August 1999 von Mathias Wieland.